Mein Gastkommentar im Weser-Kurier zum Entgelttransparenzgesetz: "Für echte Lohngerechtigkeit braucht es mehr"

Nur zwei Prozent der Berechtigten haben bislang ihren Auskunftsanspruch genutzt. Eine Überprüfung ihrer Entgeltstrukturen führten weniger als die Hälfte der dazu aufgeforderten Unternehmen durch. Überraschung: Die Lohnschere zwischen den Geschlechtern geht keinen Millimeter zu. Was muss sich ändern? Damit Löhne gerechter werden, muss das Auskunftsrecht für alle Beschäftigten gelten, statt nur in Betrieben ab 200 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen – zumal Frauen überwiegend in kleinen und mittelgroßen Betrieben tätig sind.

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