Kleine Anfrage // Aktuelle Fragen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
Die Anfrage will einige aktuelle Daten und Einschätzungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer ermitteln. Insbesondere soll das Problem der steigenden Nutzung von Nießbrauch betrachtet werden, außerdem zu bekannten Aspekten wie Stiftungen und Schenkungen an Kinder neue Zahlen abgefragt werden. Dies alles vor allem im Kontext der Verhandlung der Erbschaft- und Schenkungsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht Mitte Oktober.
Laut der Schweizer Bank UBS ist Deutschland eines der Länder in der Welt mit dem höchsten Anteil an Milliardären, die ihr Vermögen ererbt haben (74 Prozent laut Billionaire Ambitions Report 2025, www.ubs.com/global/en/wealthmanagement/family-office-uhnw/reports/billionaire-ambitions-report.html, S. 48 – ein Anstieg gegenüber dem Report 2024 mit 71,8 Prozent).
Auch die in Deutschland von Finanzämtern festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer stieg 2025 deutlich auf 21,4 Mrd. Euro an, genauso wie die im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung erlassenen Steuern mit 3,7 Mrd. Euro. Allerdings beziehen sich diese Erlasse nicht auf die im gleichen Jahr festgesetzte Steuern, vielmehr ist unklar, wie viel von den 2025 festgesetzten Steuern nach Steuererlassen erhoben werden (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/08/PD26_306_736.html).
Nach der letzten großen Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer 2016 wurde auch das neue Recht vor dem Bundesverfassungsgericht beklagt, zum einen mit einer Verfassungsbeschwerde (1 BvR 804/22), zum anderen mit einer verfassungsrechtlichen Überprüfung (1 BvF 1/23). In diesen Fällen findet am 12./13. Oktober 2026 die mündliche Verhandlung statt, ein Urteil dürfte Anfang 2027 fallen, und damit wird nach Ansicht der Fragestellenden voraussichtlich eine neue Reform nötig sein.
Die gesamte Kleine Anfrage findet sich hier.
Die Antwort der Bundesregierung steh noch aus.
