Pressemitteilung: Gesetzentwurf zum Verbot von Konversionsbehandlungen – Fraktion DIE LINKE fordert Klarstellungen für maximalen Schutz

Queerpolitik

Im Frühjahr 2019 hatte Gesundheitsminister Spahn ein Gesetz zum Schutz vor Pseudotherapien, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu ändern, angekündigt. Im ersten Halbjahr 2019 tagte dazu eine Expert*innen-Kommission unter Koordination der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld und legte anschließend einen umfassenden Bericht vor. Am morgigen Mittwoch soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung final im Ausschuss für Gesundheit beraten werden. Doris Achelwilm begleitete das Gesetzgebungsverfahren als queerpolitische Sprecherin der Linksfraktion in Kommission und Ausschüssen und hat zur morgigen Beratung sechs Änderungsanträge vorgelegt.

Achelwilm kommentiert: „Es ist gut und überfällig, dass es nach gründlicher Vorarbeit jetzt ein Gesetz gegen die unsägliche Praxis sog. Konversionsbehandlungen geben wird. Sexuelle Orientierungen oder geschlechtliche Identitäten, die von Normvorstellungen abweichen, sind keine Krankheit, sondern Sache individueller Selbstbestimmung und gesetzlichen Schutzes. Queere Minderheiten gehören vor Übergriffen, und damit auch vor nachweislich schädlichen ‚Heilungsmethoden‘ jedweder Form, ob in pseudo-therapeutischen Hinterzimmern oder religiösen Kontexten, gesetzlich bewahrt. In diesem Sinne sehen wir am Gesetzentwurf noch Änderungsbedarf. Wir fordern, dass Betroffene vor allen Konversionsmaßnahmen geschützt werden, ob ‚Freibeten‘ oder Anleitungen zum Selbstcoaching. Das unbedingte Schutzalter sollte von 18 auf 27 Jahre erhöht werden. Auch muss klargestellt sein, dass Sorgeberechtigte gegen Fürsorge- und Schutzpflichten verstoßen, wenn sie Kindern, Teenagern und jungen Erwachsenen eine Konversionsmaßnahme empfehlen oder vorschreiben. Vereinen und anderen Körperschaften, die trotz Werbeverbot Konversionsmaßnahmen anbieten oder vermitteln, muss die Gemeinnützigkeit entzogen werden.“

Auch der Bundesrat hat der Bundesregierung mehrere Empfehlungen mitgegeben. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, so dass dies die einzige Möglichkeit der Länder war, an der Gesetzgebung mitzuwirken. Zu den Empfehlungen, die durchgehend von der Bundesregierung abgelehnt wurden, gehören die Bitten, die vorgesehene Altersgrenze von 18 Jahren zu überprüfen sowie eine Klarstellung der schädlichen Wirkung von  Konversionsmaßnahmen dahingehend vorzunehmen, dass auch Eltern und andere Fürsorgepersonen keine entsprechenden Vorgänge initiieren dürfen. Achelwilm: „Wir freuen uns, dass die Bundesregierung offenbar den Forderungen nach einem umfassenden Werbeverbot bereits Rechnung getragen hat. Wir werden mit Nachdruck dafür eintreten, dass auch die weiteren Änderungswünsche noch Einzug in den Gesetzentwurf halten.“

Der Gesetzentwurf zum Schutz vor Konversionsbehandlungen (Drs.-Nr. 19/17278) findet sich hier.

Die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE können hier heruntergeladen werden.

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