Für einen guten öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Gute Arbeit auch für freie Mitarbeiter*innen

Was ist bekannt über die Beschäftigungsverhältnisse hinter den Fernseh- und Radioangeboten, die die Republik tagtäglich informieren, unterhalten und bilden? Rund 42.000 Menschen arbeiten bei ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutscher Welle. Doch nur die Hälfte von ihnen hat eine Festanstellung bei einem der Sender. Etwa 19.000 Personen sind freiberuflich als Reporter*innen, Kameraleute, Cutter*innen, Redaktionsassistent*innen und in vielen weiteren Feldern für die Öffentlich-Rechtlichen tätig. Während die Anliegen der Festangestellten von Gewerkschaften und Personalräten vertreten werden, gibt es zur sozialen Lage der Freien Mitarbeiter*innen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bislang keine flächendeckende Informationslage und/oder Interessenvertretung.

Diese Situation zu thematisieren und aufzubereiten war das Anliegen einer Studie (PDF) im Auftrag der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag und der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Damit führen wir unsere parlamentarische Arbeit aus der 18. Wahlperiode zur Situation der Solo-Selbstständigen, ihrer Vergütung und sozialen Absicherung fort.

2.601 Personen haben im Sommer 2018 an der Online-Befragung teilgenommen, die im Rahmen der Studie durchgeführt wurde. Ihre Antworten zeigen: Auch Freiberufler*innen, die für die Öffentlich-Rechtlichen tätig sind, leben bisweilen prekär. In den Sendern hat sich eine Dreiklassengesellschaft aus Festangestellten, „arbeitnehmerähnlichen“ Freien und sonstigen Freien Mitarbeiter*innen herausgebildet, die häufig ähnliche Tätigkeiten ausüben, dafür aber ganz unterschiedliche Vergütung, soziale Absicherung und Arbeitsbedingungen vorfinden. Gerade die freien Mitarbeiter*innen erleben die seit Jahren andauernden Umstrukturierungen als gesteigerten Existenz- und Leistungsdruck und Zunahme beruflicher Unsicherheit.

Die Daten verdeutlichen, dass es abseits der häufig polemisch geführten Debatte über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk konkreten Handlungsbedarf für die Belange seiner freien Mitarbeiter*innen gibt. Denn wer weniger arbeiten darf als auskömmlich, wer mit zunehmendem Alter immer weniger Aufträge erhält, wer als Frau bei gleicher Tätigkeit ein Fünftel Honorar weniger bekommt als ein Mann, hat keine zufriedenstellenden Arbeitsbedingungen, sondern vielfach mit Diskriminierung, Altersarmut, Hartz IV und beruflicher Unsicherheit zu kämpfen. Von der Anerkennung und Absicherung, die der Relevanz des Rundfunksystems angemessen wäre, ist eine solche Behandlung weit entfernt.

Diese sozialen Ungerechtigkeiten gilt es zu beseitigen. Die Durchsetzung ihrer Rechte den formal zwar freien, aber in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis stehenden Mitarbeiter*innen zu überlassen, ist weder aussichtsreich noch fair. Deshalb sind die Freienvertretungen der Anstalten finanziell und personell besser auszustatten, da diese vor Ort in den Anstalten die unmittelbaren Ansprechpartner darstellen. Notwendig ist darüber hinaus eine Ausweitung der Personalvertretungsgesetze auch auf arbeitnehmerähnliche Beschäftigte. Zudem braucht es eine Prozessstandschaft für Antidiskriminierungsverbände sowie ein Verbandsklagerecht, damit Antidiskriminierungsverbände gerichtlich für die Rechte Betroffener vorgehen können. Auch müssen die Tarifparteien zur Anpassung und Vereinheitlichung der Leistungen für Mitarbeiter*innen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk tätig werden.

Als Fraktion DIE LINKE. im Bundestag ist uns der Erhalt eines staatsfernen, unabhängigen, starken öffentlich-rechtlichen Rundfunks wichtig. Die nun vorliegenden Daten verdeutlichen die Dringlichkeit, uns weiter für gute Arbeitsbedingungen einzusetzen – auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.