Berufsausbildung für Alleinerziehende stärken, Recht auf Teilzeit-Ausbildung breiter verankern

Bundesweit sind aktuell rund 60 Prozent aller alleinerziehenden SGB-II-Empfänger*innen ohne Berufsausbildung, in Bremen sogar gut 70 Prozent.

Seit längerem ist es erklärtes Ziel der Bundesregierung, von Kammern und Bundesagentur für Arbeit, die Möglichkeiten einer Ausbildung in Teilzeit zu stärken, damit auch Menschen mit familiären Verpflichtungen und insbesondere Alleinerziehende einen qualifizierenden Abschluss nachholen können, falls gewünscht oder erforderlich. Seit 2005 ist diese Option gesetzlich verankert, sofern sich Ausbildungsbetrieb und Azubi auf eine Ausbildung in Teilzeit verständigen.

 Doris Achelwilm, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, hat in einer Kleinen Anfrage die bisherige Bilanz dieser Maßnahme abgefragt und kommentiert: „Alleinerziehende ohne Berufsabschluss haben es auf dem Arbeitsmarkt äußerst schwer. Umso wichtiger ist eine gezielte Förderung familienfreundlicher Rahmenbedingungen in der betrieblichen Ausbildung. Praktisch zeigen sich allerdings wenig Erfolge:

Aktuell werden nur 0,4 Prozent (in Bremen: 0,7 Prozent) der Ausbildungsverträge in Teilzeit geschlossen.“

Das letzte systematische Arbeitsmarktprogramm für Teilzeit-Ausbildungen lief im Jahr 2013 aus. Damals stellte eine wissenschaftliche Evaluation des Bildungsministeriums fest, dass eine Fortführung gezielter Fördermaßnahmen sinnvoll und notwendig wäre. Achelwilm: „In der Antwort auf meine Anfrage heißt es, dass die Zielgruppe der Alleinerziehenden ohne Berufsausbildung seitdem als Querschnittsthema in den Regelinstrumenten der Arbeitsagentur und Jobcenter berücksichtigt werde. Davon ist zahlenmäßig aber nicht viel zu merken: Die Summe der abgeschlossenen Teilzeitausbildungen stagniert seit 2014, obwohl diese Option für viele Alleinerziehende sicherlich eine – wenn nicht oft: die einzige – Möglichkeit ist, Anschluss an qualifizierte Berufsperspektiven zu finden.“

Achelwilm unterstützt die Option von Ausbildungen in Teilzeit und fordert in diesem Sinne erhebliche Verbesserungen: „Die vorhandenen Ausbildungsplätze in Teilzeit werden tatsächlich von der alleinerziehenden Zielgruppe wahrgenommen. Ganz überwiegend Frauen im Alter von Mitte 20 schließen entsprechende Ausbildungsverträge ab. Die Richtung ist also nicht verkehrt, allerdings ist das Angebot nach wie vor sehr gering. 2017 gab es 2.315 alleinerziehende Bremer*innen ohne Berufsausbildung im Hartz-IV-Bezug. Diesen standen lediglich 39 Ausbildungsverträge in Teilzeit gegenüber. Um die Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie für Alleinerziehende wirksam zu verbessern, sollte man also auch über eine Reform des Berufsbildungsgesetzes nachdenken, etwa indem Azubis einen Rechtsanspruch auf Teilzeit erhalten.“


Die Kleine Anfrage „Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie – Entwicklung betrieblicher Teilzeit-Ausbildung“ findet sich hier.