Weser-Kurier: Karlsruhe weist Wahlbeschwerde ab

Für die Bremer Linken-Abgeordnete Doris Achelwilm ist die Entscheidung aus Karlsruhe keine Überraschung. Die Wahl 2017 könne ja nicht gegen ein Paritätsgesetz verstoßen haben, das es noch nicht gibt. Gleichwohl sei die Zurückweisung der Klage „kein Argument oder Signal gegen die Möglich- oder Notwendigkeit eines Paritätsgesetzes“, sagt Achelwilm. Das Problem der Unterrepräsentanz von Frauen im Bundestag liege vor allem an den Parteien rechts der SPD, die weder Listenplätze quotierten noch bei den Direktmandaten auf Ausgleich achteten. In der Linken-Fraktion sitzen 37 Frauen und 32 Männer, was einem Frauenanteil von 53,6 Prozent entspricht.

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