„Ein gleichberechtigter Anteil von Frauen an Führungspositionen in der Bundesverwaltung ist 2018 immer noch Zukunftsmusik" – Achelwilm fordert fristgemäße Evaluation des Bundesgleichstellungsgesetzes und politische Konsequenzen

ThemenGleichstellungspolitik

Am 1. Mai 2015 trat mit dem „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" (FüPoG) die Frauenquote in Kraft. Das gesetzliche Ziel, den Frauenanteil in den Aufsichtsräten der Unternehmen, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, auf 30 Prozent zu heben, erreichte viel öffentliche Aufmerksamkeit. Weniger beachtet wurde, dass mit dem Gesetz auch zwei weitere Gesetzesnovellen beschlossen wurden, die die Situation von Frauen im öffentlichen Dienst verbessern (Bundesgleichstellungsgesetz) und für eine paritätische Vertretung in den Gremien sorgen sollen, für die der Bund Mitglieder bestimmen kann (Bundesgremienbesetzungsgesetz). Diese Paketlösung stieß auf Kritik sowohl bei der Opposition als auch bei Verbänden, die insbesondere für das Bundesgleichstellungsgesetz eine politisch sorgfältigere Lösung forderten.

Drei Jahre später hat die Bundesregierung nun die Aufgabe, die Wirksamkeit des FüPoG zu überprüfen. So sieht es Artikel 23 Absatz 3 vor. Höchste Zeit also, aktiv zu werden. Auf Anfrage der Bundestagsabgeordneten

Doris Achelwilm, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, gab das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) an, die Beauftragung werde „nach Abschluss der erforderlichen Ausschreibungsverfahren erfolgen". Mit der Veröffentlichung der Evaluation sei „im Jahr 2019" zu rechnen.

Doris Achelwilm kommentiert: „Vor allem die Evaluation des Bundesgleichstellungsgesetzes ist absolut überfällig. Mit seiner Novellierung im Rahmen des FüPoG wollte die Bundesregierung angesichts der (wenn auch mageren) Frauenquote für die Privatwirtschaft demonstrieren, dass sie selbst mit gutem Beispiel vorangeht. Aber bei dieser Hau-Ruck-Aktion wurde versäumt, das Bundesgleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2001 einer profunden Wirksamkeitsanalyse zu unterziehen – wie auch der Deutsche Juristinnenbund bereits 2014 deutlich kritisierte.

Wir erwarten, dass die Bundesregierung diese Wirksamkeitsanalyse nun wie vorgesehen angeht und nicht verschleppt. Denn von einer gleichberechtigten Beteiligung von Frauen an Führungspositionen in der Bundesverwaltung sind wir auch 2018 noch weit entfernt, wie die neue Bundesregierung mit ihren Personalentscheidungen selbst sehr eindrücklich bewiesen hat. Die sogenannte ‚zweite Reihe' der Staatssekretär*innen in den Ministerien ist überwiegend männlich. Die CSU glänzt im Fall des Innenministeriums von Horst Seehofer und des Verkehrsministeriums von Andreas Scheuer sogar mit rein männlichen Führungsriegen – eigentlich unfassbar."

Achelwilm weiter: „Leider gilt auch für den öffentlichen Dienst immer noch: Je höher die Hierarchiestufe, desto niedriger der Frauenanteil. Die Novellierung des Bundesgleichstellungsgesetzes aber brachte nicht eine notwendige Schärfung, sondern im Wesentlichen eine Verschlechterung für Frauen. Denn trotz entsprechender Warnungen unter anderem von namhaften Verfassungsrechtler*innen schaffte die Große Koalition die seit 1994 geltende Frauenförderung zugunsten einer schwammigen Geschlechterförderung ab. Gefördert wird nun jeweils das Geschlecht, das in den einzelnen Bereichen ‚benachteiligt beziehungsweise unterrepräsentiert ist'. Auch wenn Männer bei der Schaffung von Geschlechtergerechtigkeit einzubeziehen sind, ist gleichstellungspolitisch nichts gewonnen, wenn sie als Männer in ihrer Karriere nur deswegen besonders gefördert werden, weil sie zahlenmäßig in Einzelbereichen unterrepräsentiert sind. Wenn sich in dieser Unterrepräsentanz keine ähnlichen strukturellen Benachteiligungen zeigen, wie sie für Frauen nach wie vor gelten, wird die Aufgabe notwendiger Frauenförderung durch so eine Geschlechterförderung ausgehöhlt.

Statt Sonntagsreden würde vor allem eins helfen: ein durchsetzbares Gleichstellungsrecht zu schaffen, das den strukturellen Gleichstellungsbedarfen nachvollziehbar und umfassend gerecht wird."