Bundesregierung auch bei der Gleichstellung ohne Konsequenz und Gestaltungswillen

Am 1. Juli 2018 wurde das bundesdeutsche Gleichstellungsrecht 60 Jahre alt. Während die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern weitgehend erreicht ist, lässt die Praxis deutlich zu wünschen übrig. Noch immer werden Frauen durchschnittlich schlechter bezahlt, noch immer bedeutet die Gründung einer Familie für Frauen oft Einbußen im Beruf, bei der Arbeitsplatzsuche und beim Einkommen, mit negativen Spätfolgen für die Rente. Der Bundestag ist mit einem etwa 30-prozentigen Frauenanteil so weit von Parität entfernt wie seit 20 Jahren nicht. Im Koalitionsvertrag wird die Vorbildfunktion des öffentlichen Diensts für die Gleichstellung von Frauen und Männern zwar betont, in der Konsequenz bleibt die neu gebildete Bundesregierung in den Spitzenpositionen der Ministerien jedoch überwiegend männlich.

Dass der Nachholbedarf der Bundesregierung bei der Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes gerade in den eigenen Ministerien gravierend ist, zeigt eine aktuelle Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Doris Achelwilm, gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, kommentiert: „Aufgrund der rein männlichen Personalentscheidungen der CSU gibt es im Kabinett einen leichten Männerüberhang, doch schon auf der zweithöchsten Ebene bricht das Bild richtig ein: Nur fünf von 30 Staatssekretär*innen sind weiblich. Auch hier sind vor allem die CSU-geführten Ministerien ein Musterbeispiel an gleichstellungspolitischer Ignoranz: Sowohl das Innenministerium von Horst Seehofer wie auch das Verkehrsministerium von Andreas Scheuer präsentieren rein männliche Führungsriegen. Aber auch andere Bereiche enttäuschen. Das Bundeskanzleramt etwa verfügt noch nicht einmal über einen Gleichstellungsplan." [1]

Die für die Privatwirtschaft angesetzte magere Quote von 30 Prozent wird auf Ebene der Abteilungsleitungen erreicht, die Unterabteilungsleitungen liegen mit 27,8 Prozent knapp darunter. Deutlich wird auch, dass die Bundesregierung keine klare Antwort geben kann, wie sie das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel erreichen will, bis 2025 die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes zu erreichen. Die angekündigte ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie hat das federführende Familienministerium bisher nicht verlassen. 

Achelwilm weiter: „Gleichstellungsarbeit, die politisch gewollt und möglich ist, muss aktiver betrieben und eingefordert werden. Das Bundesinnenministerium, das mit dem Bild einer ausschließlich männlichen Führungsriege für Aufmerksamkeit sorgte, macht auch nach der Kritik keine Anstalten, vom Selbstverständnis einer ausgeprägten Männerdomäne abzurücken. Es befördert weiterhin deutlich mehr Männer als Frauen: Während der Frauenanteil an den Beschäftigten insgesamt 51 Prozent beträgt, lag der Frauenanteil beim beruflichen Aufstieg nur bei 41 Prozent. Auch im Auswärtigen Amt lag der Frauenanteil an den Beförderungen mit knapp 43 Prozent unter dem Frauenanteil von 49 Prozent insgesamt. Derartige Signale des Stillstands und der mangelnden Priorität von Gleichstellungspolitik sind kontraproduktiv. Die Bundesregierung sollte beispielhaft vorangehen, statt personalpolitischen Stillstand, mitunter sogar Rückwärtsentwicklungen und reichlich mangelndes Problembewusstsein abzubilden. Wir erwarten, dass sich spätestens mit der 2019 anstehenden Evaluation des Bundesgleichstellungsgesetzes Grundlegendes bewegt und werden die Umsetzung wirksamer Gleichstellungsmaßnahmen weiter abfragen und einfordern."

Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Vorbildfunktion der Bundesregierung bei der Gleichstellung von Frauen und Männern" finden Sie hier.

 


[1] Nach eigenen Angaben hat das BKAmt den Stichtag gemäß § 12 Abs. 2 S.2 BGleiG verschoben. Dass es die Fragen zum Gleichstellungsplan aber gänzlich nicht beantwortet, lässt vermuten, dass auch bisher kein (ggf. veralteter) Gleichstellungsplan bestand.