Aufatmen im Fall Assange

Heute wurde in London das Urteil im Auslieferungsprozess gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange verkündet: Wegen der zu erwartenden Haftbedingungen soll Assange nicht an die USA ausgeliefert werden. Die USA werfen ihm Spionage vor, weil er u.a. Kriegsverbrechen US-amerikanischer Soldaten im Irak ans Licht der Weltöffentlichkeit brachte. Ihm drohen zwischen 30 und 175 Jahre Haft.

Doris Achelwilm, medienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, kommentiert: „Große Erleichterung! Nach den unglaublichen Spionage-Vorwürfen aus den USA, dem zähen Prozess, den erheblichen Hürden für die Verteidigung und den unzumutbaren Haftbedingungen Assanges war mit einer Ablehnung des Auslieferungsersuchens kaum noch zu rechnen. Insofern ist das Urteil des Londoner Gerichts Grund zur Freude. Allerdings können die USA noch Berufung einlegen und den Fall vor den obersten Gerichtshof bringen. Auch hat die zuständige Richterin das Urteil nicht mit der in Frage stehenden Meinungs- und Pressefreiheit begründet, sondern lediglich mit dem Gesundheitszustand des Angeklagten. Für abschließenden Jubel ist es also noch zu früh.“ 

Achelwilm weiter: „Das Verfahren bleibt massiv kritikwürdig. Die Haftbedingungen des inzwischen stark gesundheitlich angeschlagenen Angeklagten sind unzumutbar, die medizinische Versorgung ist schlecht. Nichtsdestotrotz wurde der Prozess in die Länge gezogen, die Verteidigung durch Zurückhalten von Dokumenten erschwert, auch die unabhängige Prozessbeobachtung, wie ich zum Auftakt der Anhörungen vor Ort im Februar letzten Jahres selbst erlebt habe. Um die Pressefreiheit, die im Prozess um Assange verteidigt werden muss, war es während der Prozessführung selbst oft nicht gut bestellt, das muss sich ändern. Statt an Assange ein Exempel zu statuieren, das Investigativjournalismus und kritische Öffentlichkeit international schwächt, muss er endlich frei und die Pressefreiheit zu ihrem Recht kommen.“

 

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