Schriftliche Frage zu Passpapieren und Personenstandsänderung

Stellt die Bundesregierung EU- und Nicht-EU-Ausländer*innen, deren Herkunftsstaaten nach einer Vornamens- oder Personenstandsänderung keine neuen Ausweispapiere ausstellen, einen Reisepass aus? "Handreichungen oder ähnliches für die Praxis im Sinne der Fragestellung liegen seitens der Bundesregierung nicht vor", heißt es in der Antwort.

Die Antwort findet sich hier.