Zum Hauptinhalt springen

Kleine Anfrage // Verjährung von Steuerbetrug durch Cum-Ex und Cum-Cum

Die Fragestellenden wollen sich mit dieser Anfrage Einblick in die Verjährungsproblematik der Cum-Ex- und Cum-Cum-Ermittlungen und -Verfahren verschaffen, da nach dem Jahr 2025 Belege nicht mehr so lange wie früher aufbewahrt werden müssen und die Verjährung vieler Fälle ab 2026 beginnt.

Die Kleine Anfrage findet sich hier.
Die Antwort der Bundesregierung findet sich hier.

Zurück zum Kopf der Seite