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Schriftliche Frage // Steuermindereinnahmen durch Absenkung der Stromsteuer für Bahnstrom

Liegen der Bundesregierung Daten darüber vor, in welchem Umfang Steuermindereinnahmen und ein verbessertes Betriebsergebnis der Deutschen Bahn AG und ihrer Tochtergesellschaften zu erwarten wären, wenn die Stromsteuerermäßigung für den Bahnstrom für die Deutsche Bahn AG und andere Anbieter gemäß § 9 Absatz 2 des Stromsteuergesetzes von aktuell 11,42 Euro pro Megawattstunde ebenfalls analog zum produzierenden und landwirtschaftlichen Gewerbe auf das europäische Mindestniveau von 0,50 Euro pro Megawattstunde gesenkt werden würde, vor dem Hintergrund, dass der Schienen-Personenverkehr hohe Stromverbräuche aufgrund der fortgeschrittenen, klimafreundlichen Elektrifizierung aufweist und hierüber eine Entlastung für die Unternehmen und die Fahrgäste erreicht werden kann, und wenn ja, wie lautet das Ergebnis?

Die Schriftliche Frage und die Antwort der Bundesregierung findet Ihr hier auf Dokument-Seite 34/35 bzw. PDF-Seite 38/39.

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