Schriftliche Frage zur Befreiung von Rundfunkbeiträgen bei Sozialleistungsbezug

Wer ALGII oder Grundsicherung erhält, kann sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Wie viele Bezieher*innen von SGB-XI-Leistungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung befreit - und wie ist die Differenz zur Anzahl der SGB-XI-Bezieher*innen insgesamt begründet?

Die Frage lässt sich von der Bnderegierung nicht beantworten: "In der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende der Bundesagentur für Arbeit (BA) liegen keine Zahlen darüber vor, wie viele Leistungsbeziehende vom Rundfunkbeitrag befreit sind."

In der Folge läsDie komplette Antwort der Bundesregierung findet sich hier.