Kleine Anfrage // Grunderwerbsteuer und steuerliche Ungleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Lebensgemeinschaften

Die Grunderwerbsteuer wird beim Erwerb eines Grundstücks fällig und beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises (vgl. §§ 11 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) i. V. m. Artikel 105 Absatz 2a S. 2 GG sowie den jeweiligen Landesgesetzen). Bei einer durchschnittlichen Immobilie mit einem Wert von 300 000 Euro können so 15 000 bis 19 500 Euro Steuern anfallen.

 

Die Kleine Anfrage findet sich hier.
Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus.