Kleine Anfrage // Abfrage und Verwendung geheimdienstlicher Erkenntnisse zu Buchläden durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
Laut Medienberichten hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsminister Wolfram Weimer, drei nominierten Buchhandlungen die Auszeichnung mit dem Deutschen Buchhandlungspreis verweigert.
Dies geschah nach einer zuvor durchgeführten Prüfung durch den Inlandsgeheimdienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), da angeblich „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vorlägen. Die Entscheidung erfolgte unter Berufung auf das rechtlich umstrittene Haber-Verfahren, das ursprünglich aus dem Jahr 2017 stammt. Die betroffenen Buchhandlungen, die zuvor bereits durch den bzw. die BKM ausgezeichnet worden waren, gehören überwiegend dem linken politischen Spektrum an und sind aktiv im kulturellen Leben ihrer jeweiligen Städte verankert. Keine der Buchhandlungen fand bisher in den Berichten der Landesämter oder des Bundesamtes für Verfassungsschutz eine Erwähnung. Die Entscheidung des Kulturstaatsministers hat in der Literaturszene und der Öffentlichkeit eine Debatte über die Rolle des Verfassungsschutzes in der Kulturförderung sowie über Grundfragen der Kunst- und Meinungsfreiheit ausgelöst.
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Die Antwort der Bundesregierung findet sich hier.
