Kleine Anfrage: Entschädigung für die nach § 175 StGB und § 151 StGB-DDR Verfolgten
Etwa 50.000 Männer wurden allein in der Bundesrepublik Deutschland in den Fünfziger- und Sechzigerjahren nach dem sogenannten "Schwulen-Paragrafen" verurteilt. Viele von ihnen kamen ins Gefängnis, verloren ihren Beruf und ihre bürgerliche Existenz. In der Kleinen Anfrage wird u.a. nach den nötigen Entschädigungen gefragt, die in vielen Fällen noch immer auf sich warten lassen.
Denn eine Entschädigung erhalten nur "Personen, die seinerzeit angeklagt und strafrechtlich verurteilt wurden. Personen hingegen, deren Verfahren nicht zu Ende geführt wurde, steht laut Gesetz keine Entschädigung zu."
Die Antwort der Bundesregierung findet sich hier.