Verstoß gegen Pressefreiheit ist und bleibt rechtswidrig: Doris Achelwilm begrüßt Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zum Entzug journalistischer Akkreditierungen während des Hamburger G20-Gipfels

Im Fall des Journalisten Sebastian Friedrich und des Bremer Fotojournalisten Rafael Heygster hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, dass der Entzug der Akkreditierungen durch das Bundespresseamt im Zuge des G-20-Gipfels 2017 keine Rechtsgrundlage hatte.

Doris Achelwilm, medienpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, kommentiert das Urteil: „Mit den Umgangsweisen gegenüber Journalist*innen 2017 wurde die Pressefreiheit hierzulande massiv eingeschränkt. Gut, dass dieser Eingriff im ersten von Journalist*innen zu den Geschehnissen angestrengten Prozess klar als unrechtmäßig definiert wurde.“

Es gelte nun, den höchst problematischen Umgang mit personenbezogenen Daten von Journalist*innen in den Blick zu nehmen: „Die Aufarbeitung der G20-Proteste hat gezeigt, dass Journalistinnen und Journalisten, die in den letzten Jahren über Protestaktionen berichtet haben und im Rahmen ihrer Arbeit in Polizeikontrollen geraten sind, offenbar oft mit vermeintlich 'linksextremen Straftaten' in behördlichen Datenbanken gespeichert worden sind. Während des G20-Gipfels wurde auf Grundlage gespeicherter Daten von Bundesverfassungsschutz und BKA unterstellt, dass von einigen Journalisten ein Sicherheitsrisiko ausgeht – Vorwürfe, die auf sehr fragwürdigen Annahmen beruhen und sich nach dem Gipfel entsprechend schnell als haltlos erwiesen haben. Es besteht Klärungsbedarf, ob eine vergleichbare versteckte und unrechtmäßige Kriminalisierung weiterhin praktiziert wird. Es kann nicht sein, dass Journalistinnen und Journalisten, die ihrer Arbeit nachgehen, als potenzielle Straftäter geführt werden.“