Rechte Angriffe auf Pressevertreter*innen nehmen zu – Achelwilm fordert Runden Tisch und verstärkten Schutz

Zu politisch rechts motivierten Angriffen auf Medienvertreter*innen und entsprechenden Gegenmaßnahmen hat Doris Achelwilm, medienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, bei der Bundesregierung aktuelle Daten erfragt.

"Angriffe gegen Journalist*innen nehmen weiter zu. Mit 93 Straf- und Gewalttaten gegen die Presse 2018 und 104 Fällen in 2019 geht es bei weitem nicht um Einzelfälle, sondern um einen eigenen Phänomenbereich. Diese Entwicklung ist Ausdruck eines gesellschaftlichen Klimas, das auch die Pressefreiheit aktiv bedroht. Sie erfordert Initiativen, die die Antwort des BMI leider nicht erkennen lässt. Ein notwendiger Schritt wäre etwa die Einrichtung eines Runden Tisches des BMI mit Gewerkschaften und Berufsverbänden; das Thema gehört auf die Tagesordnung der Konferenz der Innenminister, damit Maßnahmen länderübergreifend erörtert und begonnen werden können. Journalist*innen und Redaktionen müssen systematischer geschützt, Gewalt- und Straftaten gegen Medienvertreter*innen konsequenter geahndet werden."

Seit 2019 sind Straf- und Gewalttaten gegen Medien als eigenes ‚Oberangriffsziel‘ in der Statistik zu politisch motivierter Kriminalität aufgeführt (Frage 1), nachdem dieser Fokus 2016 als Unterkategorie aufgenommen worden war. Für das Jahr 2018 hat das BKA 93 Straf- und Gewalttaten 'gegen Medien' in 13 Bundesländern erfasst. Die häufigsten Delikte sind Beleidigung, Bedrohung und Volksverhetzung. Daneben wurde u.a. wegen Erpressung, Sachbeschädigung, Verleumdung, übler Nachrede, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten oder wegen schweren Raubs ermittelt. Im Jahr 2019 wurde den Informationen des BMI zufolge aufgrund von mindestens 104 Delikten polizeilich ermittelt (zu den Vorjahren vgl. Kleine Anfrage von Doris Achelwilm u.a.  "Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten durch Neonazis und sogenannte Rechtspopulisten“ 2018, BT-Drs. 19/3810). In 15 der 104 Angriffe im Jahr 2019 weisen die Ermittlungsbehörden Hinweise auf einen Zusammenhang mit rechtsradikalen Veranstaltungen aus.

Gefragt nach der Aufklärungsrate bei den jeweiligen Verfahren (Fragen 2 und 3) offenbart das BMI, über keinerlei Informationen zu verfügen. Es werde keine Statistik geführt, die Rückschlüsse über die Aufklärungsrate spezieller Straf- und Gewalttaten zuließe, und man plane auch nicht, eine solche Datengrundlage zu schaffen (Frage 4). Von Beschwerden wegen mangelhafter Ermittlungen in diesem Zusammenhang hat das BMI ebenfalls keine Kenntnis. Fortbildungen zu Fragen des Presserechts und der Medienfreiheit für Richter*innen und Staatsanwält*innen biete die gemeinsam von Bund und Ländern getragene Deutsche Richterakademie grundsätzlich an (Frage 5).

Dazu Achelwilm: "Ob Straf- und Gewalttaten gegen Journalist*innen und Medien zu Strafverfahren führen oder doch überwiegend im Sande verlaufen, beschäftigt die Bundesregierung wenig. Ob Strafverfolgungsbehörden zuletzt vermehrt für Pressefreiheit und die Rechte von Medienschaffenden sensibilisiert wurden, bleibt im Unklaren. Über die Anzahl möglicher Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Polizeibeamt*innen wegen der Nichtverfolgung von Straftaten hat die Bundesregierung keine Informationen. Es besteht dringender Nachholbedarf. Die zugespitzte Situation ist bekannt: Journalist*innen werden bei rechtsextremen Veranstaltungen massiv bedroht, es kam zu Morddrohungen und Nachstellungen im Internet und Privatleben, zu rechten Demos und Aufrufen gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und ‚klassische Medien‘. Dass Straf- und Gewalttaten gegen Medien und Journalist*innen nicht mit Nachdruck aufgeklärt bzw. präventiv verstärkt in den Fokus genommen wurden, ist unerklärlich. Rechtsradikale Angriffe gegen Medien sind Angriffe gegen Pressefreiheit, Demokratie und einen unter zunehmendem Druck stehenden Berufsstand, sie müssen mit höheren Schutzmaßnahmen beantwortet werden. Dazu gehören verpflichtende Schulungen von Polizist*innen, verstärkte Sensibilisierung bei den Strafverfolgungsbehörden, bessere Ermittlungsquoten, Schutz der Privatadressen von Medienschaffenden."

Die Antwort aus dem Bundesinnenministerium auf die Kleine Anfrage von Doris Achelwilm mit dem Titel "Angriffe auf Medienschaffende durch Neonazis" finden Sie hier.