Linksfraktion fordert Aufarbeitung und Entschädigung von 40 Jahren Transsexuellengesetz (TSG)

Als der Bundestag vor 40 Jahren, am 10. September 1980, das sogenannte Transsexuellengesetz (TSG) verabschiedete, wurden gleich mehrere Paragrafen festgesetzt, die später für verfassungswidrig erklärt wurden und die für betroffene Personen schwerwiegende Folgen hatten: Die Aufhebung bestehender Ehen waren bis 2009, eine Sterilisation bis 2011 Voraussetzung für eine Transition, also die Korrektur der bei der Geburt fälschlicherweise bzw. verfrüht erfolgten Geschlechtszuordnung.

„Schweden hatte bis 2013 eine solche gesetzliche Sterilisationspflicht, ehe das Parlament sie aktiv abgeschafft hat. Ab 2016 hat Schweden alle Betroffenen für das erlittene Unrecht entschädigt – diese Fehlerkultur im Umgang mit staatlicher Verantwortung sollte gerade auch in Deutschland möglich sein, nötig ist sie allemal“, so Doris Achelwilm, queerpolitische Sprecherin. „Mit der Linksfraktion habe ich im März einen Antrag gestellt, die Geschichte geschlechtlicher Fremdbestimmung in beiden deutschen Staaten und im wiedervereinigten Deutschland aufzuarbeiten und Betroffene zu entschädigen. Der Antrag adressiert auch den Schutz von intergeschlechtlichen Kindern vor kosmetischen Genitaloperationen, der im Koalitionsvertrag als Aufgabe steht, bislang noch nicht umgesetzt wurde.“

Der LINKEN-Antrag „Fremdbestimmte Operationen an trans- und intergeschlechtlichen Menschen – Aufarbeiten, Entschuldigen und Entschädigen“ (Drs.-Nr. 19/17791) wurde bei seiner ersten Behandlung im Plenum am 19. Juni von den demokratischen Fraktionen auch der Koalition positiv aufgenommen und nun im Herbst in den Ausschüssen beraten.

Doris Achelwilm: „Das TSG ist nach diversen Verfassungsgericht-- urteilen gegen seine Einzelparagrafen nur noch eine Ruine. Gesetze zur Abschaffung des TSG zugunsten eines einfachen Verfahrens beim Standesamt, für eine selbstbestimmte Gesundheitsver­sorgung, für den Schutz von inter* Kindern vor nicht notwendigen Eingriffen sind überfällig. Ebenso, wie Entschädigungen für die Betroffenen und die Bitte um Entschuldigung für eine Gesetzgebung, die viel menschliches Leid verursacht hat.“

 

Der Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE "Fremdbestimmte Operationen an trans- und intergeschlechtlichen Menschen – Aufarbeiten, Entschuldigen und Entschädigen" steht hier zum Download zur Verfügung.

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