Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Dritten Option weiter in Bearbeitung – Fraktion DIE LINKE fordert einen Gesetzentwurf für geschlechtliche Selbstbestimmung

Am heutigen Mittwoch sollte im Innen- und im Familienausschuss des Bundestages über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur ‚Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben‘ beraten und entschieden werden. Nach entsprechender Aufforderung durch das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2017 bleibt noch Zeit bis zum Jahresende, eine dritte Geschlechtsoption neben männlich und weiblich in die deutschen Standesämter zu bringen. Trotz massiven Zeitdrucks – es bleibt nur noch eine Sitzungswoche – hat die Koalition den für heute aufgesetzten Tagesordnungspunkt zur dritten Option verschoben.

Doris Achelwilm, queerpolitische Sprecherin der Linksfraktion: „Ich hoffe, dass dieser Rückzug genutzt wird, um den Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten zu verbessern. In der bisherigen Form ist er aus unserer Sicht nicht tragbar. Dass es sogar verfassungsrechtliche Bedenken gibt, hat auch die Expert*innenrunde am Montag in der Anhörung deutlich aufgezeigt.“

Während der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses mit geladenen Sachverständigen wurde mehrfach vorgetragen, dass die Verpflichtung, für die gewünschte Korrektur des Geschlechtseintrags ein ärztliches Attest vorzulegen, verfassungswidrig sei. Eine ärztliche Bescheinigung zu fordern, sei unverhältnismäßig und nicht durch staatliche Interessen gedeckt, so dass dieser Absatz im Gesetzentwurf ersatzlos gestrichen werden müsse. Außerdem dürften Eltern, deren Kind mit nicht binär zuordenbaren Geschlechtsmerkmalen geboren wird, nicht gezwungen werden, die „divers“-Option wahrzunehmen.

Diese Kritikpunkte der Expert*innen decken sich mit den Forderungen der Linksfraktion, deren Änderungsantrag zum Gesetzentwurf beinhaltet, dass die Attestpflicht wie auch ein verpflichtender Geburtseintrag in neue starre Schubladen zu streichen ist. Eine einfache Selbstauskunft vor dem Standesamt sollte genügen und würde die dritte Option allen Menschen eröffnen, die sie wahrnehmen möchten.

Doris Achelwilm: „Die Prozedur von medizinischen Zwangsgutachten ist diskriminierend, teuer, tut nichts zur Sache der entscheidenden Selbstzuordnung und muss als Voraussetzung für einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag vom Tisch. Die geschlechtliche Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht, das in Deutschland regelmäßig verletzt wird. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und deshalb befinden wir uns gerade in einem Gesetzgebungsverfahren, das diesen Missstand abstellen soll. Es wäre nicht vermittelbar, wenn die Bundesregierung ihr Handeln auf eine Minimallösung beschränkt, die den formalen und politischen Ansprüchen nicht annähernd gerecht wird. 2018 sollte es an der Zeit für einen Gesetzentwurf sein, der die geschlechtlichen Rechte, die körperliche Unversehrtheit und den Schutz der Selbstbestimmung von inter, trans* und nicht-binären Menschen umsetzt.“

Entschließungsantrag „Selbstbestimmung, Gleichbehandlung, körperliche Unversehrtheit – Die Grund- und Menschenrechte zur geschlechtlichen Vielfalt gewährleisten“

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zum Gesetzentwurf der Bundesregierung