Fraktion DIE LINKE legt Eckpunkte für eine sozial gerechtere Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor

Über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) wird kontrovers gestritten. Am heutigen Donnerstagabend wird auch der Bundestag über den ÖRR debattieren. Als medienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE legt Doris Achelwilm nun ein Konzept vor, das vom Rundfunkbeitrag Befreite automatisch entlastet, die Finanzierung der Sendeanstalten absichert und die Akzeptanz des Rundfunkbeitrags stärken könnte. 

Derzeit beträgt der Beitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio pro Haushalt 17,50 Euro monatlich. Das daraus resultierende Finanzvolumen ist für die Sendeanstalten allerdings nicht mehr auskömmlich. Um Kürzungen bei Programmangebot und Personal vorzubeugen, müsste der Rundfunkbeitrag ab 2021 erhöht werden. Aktuell wird zur Klärung dieser Finanzierungsfrage ein Indexierungsmodell diskutiert, das regelmäßige Erhöhungen des Rundfunkbeitrags automatisch festschreibt. Auf Länderebene besteht zu diesem Vorschlag jedoch Uneinigkeit, so dass eine Entscheidung auf Eis liegt. Die umstrittene Bedarfsdeckung beim ÖRR kann jedoch auch anders aufgelöst werden. 

Achelwilm: „Eine gangbare und sozial gerechtere Neuregelung wäre, die Beitragsentlastung für z.B. Sozialleistungsbeziehende nicht mehr allgemein umzulegen, sondern staatlich zu kompensieren. Jedes Jahr gibt es 3,5 Millionen Mahn- und Vollstreckungsverfahren beim Beitragsservice. Dieser Aufwand ist unverhältnismäßig und führt bei vielen Betroffenen zu erhöhtem Existenzdruck. Er ließe sich deutlich reduzieren, wenn die Rundfunkbeiträge – etwa für Menschen in BAföG- oder SGB-II-Bezug – von den Sozialleistungsträgern kompensiert würden. Auch würden die 2,2 Millionen Haushalte angemessen entlastet, die aktuell den Rundfunkbeitrag zahlen, obwohl sie eine Beitragsbefreiung auf Antrag geltend machen könnten. Es ist an der Zeit, für die Akzeptanz des Öffentlich-Rechtlichen die soziale Situation der Bürger*innen stärker mitzudenken. Auch sollten Menschen mit Behinderung komplett vom Rundfunkbeitrag befreit und ihre Beiträge in voller Höhe ebenfalls staatlich getragen werden.“

Zur Frage, ob damit der staatlichen Einflussnahme auf den Öffentlich-Rechtlichen Tür und Tor geöffnet würde, hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags ausgeführt: 

„[…] mit Aufhebung der Befreiung der in § 4 Abs. 1 RBStV genannten Personengruppen von der Beitragspflicht und Aufnahme des Rundfunkbeitrags in den Leistungskatalog des Sozialhilferechts [wären] legislatorisch keine Änderungen der geltenden Regelungen des Rundfunkfinanzierungsrechts über die Festsetzung des Rundfunkbeitrags und in der Sache keine Einflussnahme auf die Prüfung der Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten durch die KEF verbunden“. Die Regelung hätte „keine Auswirkung auf das vom BVerfG in seinen Gebührenentscheidungen geprägte verfassungsrechtliche Gefüge der Sicherung des Gebots der Staatsferne im Bereich der Finanzausstattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.“

Achelwilm: „Aus Sicht der LINKEN ist es unerlässlich, dass die Debatte um den Öffentlich-Rechtlichen auch die möglichst soziale Ausgestaltung ihrer Finanzierung in den Blick nimmt. Wir machen an dieser Stelle einen umsetzbaren Vorschlag für einen Rundfunkbeitrag, der sozial gerechter ist, für Beitragsstabilität sorgt und gleichzeitig den steigenden Kosten in den Rundfunkanstalten Rechnung trägt. Gemäß dem Prinzip des sozialstaatlichen Nachteilsausgleichs sollten die Rundfunkbeiträge für Bezieher*innen von Sozialleistungen staatlich kompensiert werden. Durch unsere vorgeschlagene Neuregelung steht Menschen mit Behinderung sowie Anspruchsberechtigten, die auf die Befreiung vom Rundfunkbeitrag verzichtet haben, monatlich mehr Geld zur Verfügung. Es kommen mehr Mittel ins Beitragssystem. Mit dem dadurch gewonnenen Spielraum kann der Etat der öffentlich-rechtlichen Medien im Rahmen der allgemeinen Preissteigerung angepasst werden, ohne dass der Rundfunkbeitrag steigen muss oder falsche Kürzungen beim Programm bzw. Personal notwendig würden.“

Das Positionspapier der Bundestagsfraktion DIE LINKE „Für eine sozial gerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ finden Sie hier.