Fraktion DIE LINKE fordert Stopp der geschlechtszuweisenden Operationspraxis an intergeschlechtlichen Kindern

ThemenQueerpolitik

Am Donnerstag (27. Juni) beschäftigt sich der Bundestag abschließend mit dem LINKEN-Antrag „Stopp der geschlechts-zuweisenden Operationen an Kindern“ (Drs. 19/9056 ). Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung darin auf, eine Regelung zum Stopp geschlechtsnormierender Eingriffe an intergeschlechtlichen Säuglingen und Minderjährigen einzuführen (existenziell notwendige OPs ausgenommen) und eine Opferentschädigung auf den Weg zu bringen.

Im federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz war der Antrag am 15. Mai 2019 mit den Stimmen der GroKo sowie AfD abgelehnt worden (die Grünen stimmten zu, die FDP enthielt sich). Die Koalitionsfraktionen verwiesen darauf, dass ein entsprechender Gesetzentwurf gemäß Koalitionsvertrag in Arbeit sei. Es „werde davon ausgegangen, dass noch in diesem Jahr ein Gesetzentwurf vorgelegt werden könne“ (Drs. 19/10304 ).

Doris Achelwilm, queerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, kommentiert: „Den Zusagen der Bundesregierung sollten jetzt schnell Taten folgen. Insgesamt werden 1.700 bis 2.000 Kinder jährlich maskulinisierend oder feminisierend operiert. Angesichts dieser OP-Praxis will DIE LINKE nicht, dass noch mehr Zeit verstreicht. Zumal in dieser Sache genug abgewogen und geprüft wurde. Seit der entsprechenden Forderung durch die UN-Menschenrechtskommission im Jahr 2009 hat sich der Bundestag regelmäßig mit dem Verbot geschlechtszuweisender Operationen an Kindern beschäftigt. Die Hintergründe wurden seit 2011 aufwändig erhoben. Zunächst wurde die Expertise des Deutschen Ethikrats eingeholt, dann das Thema in der interministeriellen Arbeitsgruppe ‚Inter- und Transsexualität‘ rechtlich von allen Seiten betrachtet und zuletzt noch eine Tagung mit Fachleuten aus der Medizin durchgeführt. In der Medizin hat mit der 2016 veröffentlichten Behandlungsleitlinie eine schrittweise Abkehr von bisherigen Standards eingesetzt. Aber auf politischer Ebene steht weiter die Zeit still. Wir brauchen jetzt eine eindeutige rechtliche Regelung, die den Schutz der Kinder verbindlich und flächendeckend gewährleistet.

Malta und Portugal haben in den letzten Jahren entsprechende Schutzgesetze erlassen und wurden vom Europaparlament dafür als vorbildlich hervorgehoben. Mit der ‚Dritten Option‘ wird geschlechtliche Vielfalt im Personenstand seit Jahresbeginn auch in Deutschland etwas breiter anerkannt. Es sollte dazu passend längst unzulässig sein, dass Kinder und ihre Körper fremdbestimmt an eindeutig weibliche oder männliche Geschlechternormen angepasst werden.“

Die Auswirkungen der medizinischen Eingriffe und gesellschaftlichen Stigmatisierungen reichen von lebenslangen Gesundheitsproblemen über psychische Folgen, die das Berufs- und Beziehungsleben beeinträchtigen. Neben einem gesetzlichen Verbot muss nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE deshalb auch die Opferentschädigung und der Nachteilsausgleich für betroffene Personen auf den Weg gebracht werden.

Der LINKEN-Antrag zum OP-Verbot wird zusammen mit einer Initiative der Grünen zur Internationalen Menschenrechtslage von LSBTIQ voraussichtlich Donnerstagsnacht (nach jetzigem Stand gegen 1.30 Uhr) debattiert.

Weitere Informationen im Positionspapier der Bundestagsfraktion DIE LINKE.