Deutlicher Anstieg von homo- und transfeindlichen Straftaten – Fraktion DIE LINKE fordert höhere Präventionsarbeit und Sensibilisierung der Behörden

ThemenQueerpolitik

Eine aktuell beantwortete Kleine Anfrage der LINKEN-Abgeordneten Doris Achelwilm zum „Behördlichen Umgang mit Hasskriminalität gegen LSBTIQ“ zeigt, dass Straftaten gegen queere Menschen alarmierend zunehmen. Waren es 2013 noch 50 bundesweit von den Polizeistatistiken erfasste Gewaltakte gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche Menschen (LSBTIQ), wurden allein im ersten Halbjahr 2019 bereits 57 dieser Gewaltstraftaten polizeilich registriert. Damit haben sich die gemeldeten Fallzahlen von Gewaltdelikten gegen LSBTIQ im Halbjahresvergleich zwischen 2013 und 2019 kontinuierlich ansteigend mehr als verdoppelt. Auch die Gesamtsumme queerfeindlicher Straftaten nimmt gravierend zu: Während es 2018 insgesamt 351 waren, wurden bereits im ersten Halbjahr 2019 laut Angaben des Bundesinnenministeriums 245 Straftaten registriert, v.a. zu den erfragten Daten gibt es nach Fachmeinung ein sehr großes Dunkelfeld, weil Delikte nicht angezeigt oder ungenau erfasst werden.

„Die Bundesregierung muss diese Situation sehr ernst nehmen und das Thema auf die nächste Tagesordnung der Innenministerkonferenz setzen. Die Zunahme von Gewalt kommt nicht von ungefähr und ist auch nicht durch leicht verbesserte Erfassungsmethoden oder Meldebereitschaft bei Hasskriminalität zu erklären. Sie resultiert wesentlich aus einem gesellschaftlichen Klima, das Minderheiten in neuer Qualität unter Druck setzt und bedroht. Umso mehr gilt es, die mit Hasskriminalität befassten Stellen bei den Polizeien zu stärken, öffentliche Beratungs-strukturen auszubauen und insgesamt mehr Mittel für Opferschutz, Gewaltprävention und Sensibilisierung zur Verfügung zu stellen“, kommentiert Doris Achelwilm.

Die queerpolitische Sprecherin der Linksfraktion weiter: „Erschreckende Taten wie in Chemnitz, wo ein schwuler Mann 2018 von drei Neonazis zu Tode gefoltert wurde, haben gezeigt, dass der Handlungsbedarf in diesem Feld weitaus größer ist als gemeinhin gefordert und angenommen wird. Die Zeit des Abwiegelns und Drüberwegsehens muss vorbei sein.“

Mit der Kleinen Anfrage wurde abgeklopft, inwiefern die Dimensionen von Gewalt gegen LSBTIQ der Bundesregierung bekannt sind und die Behörden dem Gewaltanstieg entgegen-treten. Auf die Frage, welche Anstrengungen unternommen werden, um die hohen Dunkelziffern zu verringern bzw. die Anzeigebereitschaft Betroffener zu erhöhen, bezieht das Innenministerium zwar klar Position (Frage 15): "Mit Blick auf das Thema ‚Homo- und Transfeindlichkeit‘ sieht die Bundes-regierung eine erhöhte Notwendigkeit zur gesellschaftlichen Sensibilisierung und generellen Steigerung des Problem-bewusstsein.“ Der anschließende Verweis auf den ‚Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus‘ von 2017 kann allerdings nicht zufriedenstellen: „Der Aktionsplan hat dem Thema Homo- und Transfeindlichkeit auf insgesamt 48 Seiten gerade mal eine halbe Seite gewidmet. Das notwendige Zusammenspiel guter struktureller Präventionsarbeit, funktionierender Strafverfolgung sowie ausreichender psychosozialer Arbeit mit den Opfern erfordert mehr Aufmerksamkeit“, so Achelwilm.

In diesem Sinne sei es auch unpassend, dass die ‚Ansprechpersonen für gleichgeschlechtliche Lebensweisen‘ (AGL) bei den Polizeien von Bund und Ländern im Nebenamt arbeiten, wie es in der Beantwortung heißt. „Diese Nebenamtlichkeit reicht nicht, bei der Bundespolizei arbeiten 46.000 Polizist*innen. Dass die Bundesregierung den Stellenumfang der Ansprechpersonen offen lässt, ist bezeichnend: Die unterausgestatteten AGL leisten unterschiedlichste Aufgaben gleichzeitig – innerhalb der Polizei aufklären, bei konkreten Problemen ihrer queeren Kolleg*innen am Arbeitsplatz da sein. Nach außen sollen sie das Vertrauen in die Polizeiarbeit, z.B. durch Hinzuziehen queer­kompe­ten­ter Beamt*innen, stärken. Bei diesem Aufgabenspektrum erklärt sich fast von selbst, dass weitere Öffentlichkeitsarbeit kaum erfolgen kann und die Existenz von AGL sowohl innerhalb der Polizei als auch in queeren Communities zu wenig bekannt ist.“ Doris Achelwilm fordert, die LSBTIQ-Ansprechpersonen besser zu stellen und aufzustocken und bei Gewaltdelikten, die auf eine homo-, bi-, trans- oder inter-feindliche Motivation hinweisen, grundsätzlich zu konsultieren.

Darüber hinaus gilt es, engagierte Projekte wie „Zeig sie an!“ des Verbands lesbischer und schwuler Polizeibediensteter für die Verbesserung von Queerkompetenz zu nutzen. Die Beratungs-strukturen in den Ländern müssen ausgeweitet und mobile queerkompetente Opferberatungen eingerichtet werden. Eine bundesweite Kampagne sollte Beratungsangebote bekannt machen und darauf hinwirken, das Dunkelfeld zu verkleinern, also Schweigespiralen zu durchbrechen und die Anzeigebereitschaft bei Gewaltdelikten zu erhöhen. Eine bundesweite, anonyme Telefon-Erstberatung würde vielen Opfern helfen und könnte neue Aufschlüsse über trans- und homofeindliche Gewalttaten geben.

Die Kleine Anfrage von Doris Achelwilm und Fraktion DIE LINKE „Behördlicher Umgang mit Hasskriminalität gegen LSBTIQ“ finden Sie hier