Bundesverfassungsgericht bestätigt Finanzierungsgrundlage der Sendeanstalten - Ein gerechterer Rundfunkbeitrag bleibt Aufgabe für die Zukunft

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen gegen den haushaltsgebundenen Rundfunkbeitrag in Bezug auf die Zweitwohnungen stattgegeben und ansonsten in der Sache abgewiesen. Doris Achelwilm, Sprecherin für Medienpolitik der Fraktion DIE LINKE, kommentiert:

„Das heutige Urteil sichert die Finanzierungsgrundlage von ARD, ZDF und Deutschlandfunk. Die Sender leisten einen wesentlichen Beitrag im Sinne der öffentlichen Daseinsvorsorge und der gesellschaftlichen Meinungsbildung, dafür müssen ihnen ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Diesen Grundsatz hat das Gericht heute erneut bekräftigt. Das Urteil ist zu begrüßen. Weitere Kürzungen in den Budgets der Anstalten würden unmittelbar zulasten der Programmqualität und der Beschäftigten und vielen ‚Festen Freien‘ in den Sendeanstalten gehen.“ 

Doris Achelwilm plädiert gleichzeitig dafür, sich weitere Gedanke über eine Akzeptanzsteigerung und Demokratisierung des Öffentlich-Rechtlichen zu machen: „Die Finanzierung durch allgemeine Beiträge ist immer auch eine Frage von Akzeptanz und Gerechtigkeit. Was bei diesem Urteil keine Rolle spielte: Die Haushaltsabgabe behandelt Ungleiche gleich. Wenn eine alleinerziehende Mutter genauso viel zahlt wie ein gutverdienendes Ehepaar, ist das eine unverhältnismäßige Belastung. Gerechter wäre eine Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, welche die ökonomischen Verhältnisse der Beitragszahler*innen stärker berücksichtigt als das aktuell der Fall ist. Der Rundfunkbeitrag sollte Geringverdienende, Rentnerinnen und Rentner oder Studierende nicht zusätzlich belasten. Es wäre deshalb sehr zu begrüßen, wenn die Länder, deren Kompetenz zur Erhebung des Rundfunkbeitrags das BVerfG heute bestätigt hat, den Rundfunkbeitrag im Sinne der Gerechtigkeit deutlich nachbessern.“