Schriftliche Frage zur Entschädigung Betroffener aus der DDR, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen aus NVA, Volkspolizei oder Schuldienst entlassen wurden

ThemenQueerpolitik

Doris Achelwilm hat die Bundesregierung gefragt, ob sie plant, die "Richtlinie zur Zahlung von Entschädigungen für Betroffene des strafrechtlichen Verbots einvernehmlicher homosexueller Handlungen" dahingehend zu ändern, dass auch von Diskriminierung Betroffene aus der DDR, die nicht strafrechtlich verfolgt wurden, entschädigt werden können.

"Für eine Entschädigung (...) genügt es nicht, dass der hiernach erforderichen außergewöhnlich negativen Beeinträchtigung eine homophobe, diskriminierende Motivation zugrunde lag", antwortet die Bundesregierung. 

Die komplette Antwort der Bundesregierung finden Sie hier.