Mündliche Einzelfrage zum Gesetz zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen

Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage soll in den Augen der Bundesregierung juristisch über die Unterscheidung von Unzulässigkeit und Zulässigkeit von operativen Eingriffen entschieden werden?

Aus der Antwort der Bundesregierung: "Wie sich die Folgen für die Betroffenen in Abhängigkeit von dem Ziel einer 'Geschlechtsveränderung' oder einer 'Korrektur einer Fehlbildung' unterscheiden, lässt sich bereits aufgrund der sehr unterschiedlichen Formen von Intergeschlechtlichkeit nicht verallgemeinern."

Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier.