Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Änderung des Artikels 3 Absatz 3 - Einfügung des Merkmals sexuelle Identität)

In Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes wurden in Reaktion auf den Nationalsozialismus spezielle Diskriminierungsverbote aufgenommen. Nicht erwähnt werden jedoch das Merkmal der Behinderung und das Merkmal der sexuellen Identität - obwohl behinderte und homosexuelle Menschen schwerer Verfolgung durch die Nationalsozialisten ausgesetzt waren. In einem gemeinsamen Gesetzesentwurf fordern die Fraktionen DIE LINKE., FDP und Bündnis 90/Die Grünen die Aufnahme des Merkmals sexuelle Identität in Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

Den Gesetzesentwurf finden Sie auf der Website des Bundestags (Drucksache 19/13123)