Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien

Laut einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Stiefkindadoption auch für unverheiratete Paare möglich sein. Der Gesetzentwurf der Regierung ignoriert allerdings die Lebensrealität von Regenbogenfamilien. Um weitere Diskriminierungen zu verhindern, hat die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag einen Entschließungsantrag eingebracht.

Für die gemeinsame Elternschaft müssen lesbische und bisexuelle Mütterpaare bislang heiraten und mit ihrem gemeinsamen Kind nach der Geburt ein aufwändiges Stiefkindadoptionsverfahren durchlaufen. Erst dann ist die nicht-gebärende Mutter auch rechtlicher Elternteil ihres Kindes.

Nach dem Grundsatzurteil vom Frühjahr 2019 muss die Stiefkindadoption generell auch für unverheiratete Paare bis Ende März 2020 möglich werden. Der Gesetzentwurf der Regierung ignoriert allerdings weiterhin die Lebensrealität von Regenbogenfamilien. 

Den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag finden Sie auf der Website des Bundestags (Drucksache 19/17157)