Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung - Meldepflicht und Zentralregister

Oft werden sich Menschen, an denen im Kindesalter Eingriffe an den Genitalien vorgenommen wurden, erst im Laufe ihres Erwachsenenlebens über die Tatsache oder die z.T. traumatischen Konsequenzen bewusst. Der gesetzlich geschützte Einblick in die Patient*innen-Akten muss unabhängig vom persönlichen Wissen über Datum und Orte der Behandlung möglich sein und Fehlern in Praxen und Kliniken vorbeugen. Datenschutzkonforme, anonymisierte Strukturdaten für die Forschung und Evaluation sind wichtig.

Den Änderungsantrag finden Sie auf der Website des Bundestags (Drucksache 19/27936).