Achelwilm: Konversionsbehandlungen

Zum "Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen": "Es ist überfällig, diesem Spuk ein Ende zu bereiten"

"Das Schutzgesetz, das nun vorliegt, ist (...) ein glasklarer Fortschritt. Zu loben ist die breite Beteiligung von Wissenschaftler*innen, Verbänden und direkt Betroffenen in der von der Magnus-Hirschfeld-Stiftung organisierten Kommission. Was zu wünschen übrig lässt, ist die bislang nur teilweise Umsetzung unserer Erkenntnisse. Dass das Gesetz nur Personen unter 18 schützen soll, halten wir als Linke für unzureichend. Auch im Bundesrat und von Verbänden wie LSVD und Paritätischer wurde sich für eine Schutzaltersgrenze mindestens bis zum Alter von 26 Jahren ausgesprochen. Denn Coming-out-Prozesse hören ja nicht mit 18 Jahren auf. Auch junge Volljährige sind oft noch von ihren Eltern abhängig und gehören geschützt."