Telepolis-Artikel zu medienpolitischer Initiative von Doris Achelwilm: Gutachten bestätigt Auskunftsrecht der Presse gegenüber Immobilienkauf von Minister Spahn
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält fest, dass Grundbucheinträge Informationen von öffentlichem Interesse enthielten und daher öffentlich einsehbar sein müssten. Aus diesem Grunde sei auch die Erteilung von Informationen aus Grundbucheinträgen an Journalist:innen rechtens, wenn es sich um eine Frage handelt, „die die Öffentlichkeit wesentlich angeht.“ Doris Achelwilm teilt die Einschätzung des Gutachtens und erklärt: "Es ist schon mal gut, dass Journalistinnen und Journalisten grundsätzlich ein Auskunftsrecht gegenüber dem Grundbuchamt haben und ihnen in den meisten Fällen Einsicht in die Akten gewährt werden muss.“ Zugleich gibt sie aber auch zu bedenken: Es ist nicht ausgeschlossen, dass Immobilieneigentümer oder ihre Anwälte ohne weitere Begründung die Protokolle der Einsichtnahme bekommen - und damit die Namen der hier tätigen Journalist*innen. Das ist im Ergebnis ein Mechanismus, der Recherchen erschwert und zweifelhafte Immobilienverstrickungen gesetzlich vor Transparenz und öffentlicher Debatte abschirmt. Diese antiquierte Regelung in der Grundbuchordnung muss zugunsten eines echten Transparenzregisters verändert werden, wie es auch Transparency International und sogar die EU-Kommission seit langem fordern.“ Der vollständige Artikel des Onlinemagazins „Telepolis“ findet sich hier.