Zum internationalen Regenbogenfamilientag am 6. Mai: Vielfalt der Lebensweisen und Familienformen für alle stärken

Am ersten Mai-Sonntag wird jährlich der internationale Family Equality Day gefeiert. 2018 trägt dieser Aktionstag, der in Deutschland als internationaler Regenbogenfamilientag (zu wenig) Aufmerksamkeit erfährt, das Motto „Children‘s Rights Matter“. Zum Regenbogenfamilientag erklärt Doris Achelwilm, queer- und gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag: 

„Ein progressives Familienrecht muss alle Menschen unterstützen, die gemeinsam Verantwortung für Kinder und füreinander übernehmen. Kinder müssen das Recht auf und die gesellschaftliche Unterstützung für eine diskriminierungsfreie Kindheit haben, egal in welchen Familienformen sie aufwachsen. Diese wichtige Forderung des Internationalen Regenbogenfamilientags 2018 gilt es auf allen Ebenen umzusetzen.  

Die Öffnung der Ehe für alle darf nicht auf halber Strecke stehen bleiben. Politik darf nicht verhindern, dass sich immer mehr Menschen den Schubladen binärer Geschlechterzuschreibungen entgegenstellen. Vielmehr muss sie die Rahmenbedingungen schaffen, um die Vielfalt der Lebensweisen und Familienformen für alle Beteiligten lebbar zu machen. Damit die volle Gleichstellung von Regenbogenfamilien, fürsorgenden Patchwork-Modellen und Ein-Eltern-Familien Realität wird, müssen noch viele rechtliche Hürden abgebaut werden. Nachholbedarf gibt es etwa im bestehenden ‚Abstammungsrecht‘: Wenn eine Frau durch künstliche Befruchtung Mutter wird, wird der Ehemann automatisch Vater; einer lesbischen Partnerin bleibt weiterhin nur die Möglichkeit der Stiefkindadoption. Was spricht dagegen, dass die Gebärende und ihre Ehefrau von Geburt an rechtliche Eltern des Kindes sind? Auch für Elternteile ohne oder mit ‚unpassendem‘ personenstandsrechtlichem Geschlechtseintrag müssen Rechtssicherheit und selbstbestimmte bzw. geschlechtsneutrale Optionen her.

Der internationale Regenbogenfamilientag ist für mich auch Anlass, das Ehegattensplitting erneut in Frage zu stellen. Es begünstigt eine klassische Zuverdienst-Ehe mit der Einkommensgrundlage eines*einer Gutverdienende*n, meist zulasten von Frauen. Statt am 60 Jahre alten Ehegattensplitting festzuhalten, braucht es ein Steuermodell, das individuell veranlagt und der Vielfalt der Lebensweisen mit Kindern gerecht wird. Alleinerziehende, Regenbogenfamilien oder allgemein diejenigen, die Familie als Fürsorge-Netzwerk oder selbstbestimmte ‚Wohlfühlgemeinschaft‘ anders als im Rahmen einer traditionellen Ehe leben möchten, dürfen finanziell nicht länger benachteiligt werden. Last but not least: Unter den Vorzeichen der ‚Ehe für alle‘ müssen Ehen zwischen Männern, Frauen und Personen ohne Geschlechtseintrag selbstverständlich geschlossen werden können.“