Zum Ausschreibungsverfahren für das Forschungsschiff "Polarstern II": Ein Planungsfiasko darf sich nicht wiederholen

Das Forschungsschiff "Polarstern" vom Alfred-Wegener-Institut Bremerhaven befindet sich aktuell im Rahmen einer großen internationalen Wissenschaftsmission im arktischen Eis. Das Schiff ist inzwischen fast 40 Jahre alt, seit längerem wird über den notwendigen moderneren Ersatzneubau diskutiert. Die "Polarstern II" lässt aber weiter auf sich warten, obwohl das Bundesministerium für Bildung und Forschung 2016 den Betrieb des neuen Schiffes für 2018 angekündigt hat. Im Frühjahr 2020 musste das Ausschreibungsverfahren schließlich nach sechs Jahren abgebrochen werden, weil kein rechtssicheres Angebot für einen Zuschlag vorgelegen haben soll.

Ich habe die Bundesregierung gefragt, ob sie nach dem abgebrochenen Ausschreibungsverfahren für die neue "Polarstern" nun Ausnahmeregelungen plant, um ein langjähriges Planungsfiasko beim nächsten Anlauf zu vermeiden. Die Vergabe der "Polarstern II" an die Bremerhavener Lloydwerft und die MV-Werften in Mecklenburg-Vorpommern ist die naheliegende Lösung. In der Antwort des Forschungsministeriums wurden rechtliche Möglichkeiten, von komplizierten Ausschreibungsverfahren abzuweichen, aber nur auf EU-Ebene gesehen. Ausnahmen könne es im nationalen Rahmen nur geben, "wenn sicherheits- oder Verteidigungsindustrielle Schlüsseltechnologien Gegenstand des Vergabeverfahrens sind".

Diese Antwort kann aus mehreren Gründen nicht überzeugen:

1. Angesichts der Bedeutung des Eisbrechers für die internationale Polar- und Klimaforschung ist die lapidar weiter im Raum stehende Planungsunsicherheit für den Neubau kein gutes, kein zeitgemäßes Signal.
2. Vor dem Hintergrund der (nicht nur Corona-bedingt) zurückgehenden Nachfrage im Schiffbau wäre es wirtschaftlich sinnvoll, diesen Großauftrag als industrielle Schlüsselkompetenz zu definieren und voranzutreiben.
3. Warum sollen Ausnahmeregelungen nur für z.B. Marineschiffe, aber nicht für Klimaforschungsschiffe gelten?

Es braucht dringend Wege, damit sich das langwierige Ausschreibungsverfahren und die damit verbundene Rechtsunsicherheit nicht wie zuletzt wiederholen. Der Neubau ist für die Polarforschung und die Forscher*innen des AWI in Bremerhaven von hoher Bedeutung und muss schnellstmöglich realisiert werden.

Die Schriftliche Frage zum abgebrochenen Ausschreibungsverfahren für die "Polarstern II" und die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier. Über meine Einschätzung der Antwort der Bundesregierung hat der Weser-Kurier berichtet.