Statement zum Führungspositionengesetz: Neue Frauenquote in Vorständen (FüPoG II) greift zu kurz

Zur Einigung in der Koalition auf Eckpunkte für das Zweite Führungspositionengesetz (FüPoG II) erklärt Doris Achelwilm, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

„Die umkämpfte Frauenquote in Vorständen kommt lediglich als Mikro-Version: Mit dem FüPoG II soll fortan sichergestellt sein, dass mindestens eine Frau pro Vorstand in börsennotierten Unternehmen ist, sofern der Vorstand mindestens vier Personen umfasst. Viel mehr als ein Signal ist diese Neuregelung nicht. Angesichts der Widerstände in zahlreichen Unternehmensvorständen, überhaupt Frauen in ihren Reihen aufzunehmen, steht zu befürchten, dass es in der Praxis bestenfalls bei der Eine-Frau-Quote bleibt, egal, wie groß der Vorstand ist. Da diese Regelung auch nur börsennotierte und dabei paritätisch mitbestimmte Vorstände betrifft, ist die Reichweite gering.“

Laut Global Gender Gap Report 2020 des Weltwirtschaftsforums liegt Deutschland hinsichtlich gleicher Bezahlung für gleiche Arbeit international auf dem 68. Platz, bei der sog. Machtverteilung in der Wirtschaft wird Rang 89 erreicht. Achelwilm: „Für ein nachweisbares Vorankommen in Sachen Geschlechtergerechtigkeit müsste das FüPoG II weiter springen. Es bleibt außerdem zentrale Aufgabe, dass mit aller Kraft im unteren Einkommensbereich für höhere Löhne, Aufwertung und bessere Vereinbarkeiten gekämpft wird. Erst dann ändert sich im weiten Feld geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung Grundlegendes, um Equal Pay, also gleiche Bezahlung für gleiche und gleichwertige Arbeit, nicht erst in ferner Zukunft zu erreichen.“