Sozialleistungsbezieher*innen konsequent vom Rundfunkbeitrag befreien

Über 800.000 Haushalte bezahlen den Rundfunkbeitrag, obwohl sie eigentlich eine Beitragsbefreiung geltend machen könnten. Der Grund: Sozialleistungsbeziehende, beispielsweise Haushalte in Hartz4-Bezug oder mit Grundsicherung im Alter, müssen eigenständig beantragen, von der Beitragspflicht befreit zu werden. Eine automatische Lösung bei Leistungsgewährung durch die Träger der Sozialleistungen (Jobcenter, Sozialämter) gibt es nicht. Dies bestätigt auch die Antwort der Bundesregierung auf eine aktuelle Anfrage von Doris Achelwilm, medienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.

Wer Sozialleistungen bezieht, muss nach § 4 Abs. 1 Rundbeitragsstaatsvertrag keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Allerdings erfolgen die Beitragsbefreiungen ausschließlich auf Antrag. Entsprechend liegt die Zahl der beitragsbefreiten Haushalte mit SGB-II-Bezug gemäß Beitragsservice (vormals GEZ) deutlich unter der tatsächlichen Zahl der SGB-II-Bedarfsgemeinschaften. 

Im Dezember 2018 bezogen 2.977.840 Bedarfsgemeinschaften Hartz IV oder Sozialgeld gemäß SGB II (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Dezember 2018). Das sind 825.087 Personen bzw. Bedarfsgemeinschaften mehr als die Zahl derer, die vom Rundfunkbeitrag faktisch befreit sind (2.152.753, Beitragsservice Jahresbericht 2018). Die Summe von Rundfunkbeitragszahlungen, die befreit werden könnten, beträgt jährlich rechnerisch 173 Mio. Euro. 

Doris Achelwilm, medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE, kommentiert: „Über 800.000 Menschen zahlen in Deutschland den Rundfunkbeitrag, obwohl sie von einer Befreiung Gebrauch machen könnten. Die Gründe hierfür liegen regelmäßig in mangelnden Informationen oder einer Antragsbürokratie, die gescheut und durch Zahlung des Beitrags vermieden wird. Zur Entlastung Betroffener müssen neue Wege gefunden werden: Ein Fortschritt wäre eine automatisierte Kostenkompensation über die Bundesagentur für Arbeit, die nicht erst auf Antrag gewährt wird. Hiermit ließe sich auch die Zahl der aktuell 3,5 Millionen Mahn- und Vollstreckungsverfahren wegen ausstehender Rundfunkbeitragszahlungen erheblich reduzieren.“

Achelwilm weiter: „Eine Verfahrensumkehr bei der Befreiung vom Rundfunkbeitrag durch automatische Kompensation statt Antragstellung wäre ein großer Gewinn: Berechtigte würden ohne bürokratischen Eigenaufwand zu ihrem Recht kommen. Soziale Härten und der erhebliche Verwaltungsaufwand beim Beitragsservice würden stark reduziert. Nicht zuletzt dürfte es die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhöhen, wenn seine Finanzierung sozial gerechter realisiert wird.“

„Die Rundfunkkommission der Länder tagt am morgigen Mittwoch in Hamburg. Aktuell wird auf Bundesebene nach bislang gescheiterten Einigungsversuchen über eine Reform von Auftrag und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender verhandelt. Aus Sicht der LINKEN ist es unerlässlich, dass diese Debatte auch die möglichst soziale Ausgestaltung des Rundfunkbeitrags in den Blick nimmt“, so Achelwilm abschließend.