Pressemitteilung: Doris Achelwilm begrüßt Kabinettsbeschluss zum Verbot sog. ‚Konversionstherapien‘ und fordert konsequentere Ausnahmeregelungen

Das Kabinett hat heute den von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zum „Schutz vor Behandlungen zur Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität“ (SOGISchutzG), also das Verbot sogenannter Konversionsversuche, verabschiedet. 

„Wir begrüßen es, dass das Bundesgesundheitsministerium die Ausnahme vom Verbot der elterlichen Zustimmung für junge Menschen zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr gestrichen hat“, erklärt Doris Achelwilm, queerpolitische Sprecherin der Linksfraktion. 

Für Erwachsene sieht der Gesetzentwurf eine Ausnahmeregelung vor: Vorausgesetzt, es liegt kein Zwang oder mangelnde Einwilligungsfähigkeit vor, dürfen sie eine auf Konversion ausgerichtete Behandlung an sich durchführen lassen. „Vor diesem Hintergrund muss sichergestellt werden, dass die Ausnahmeregelungen keinesfalls für Maßnahmen von Mediziner*innen und Therapeut*innen mit Approbation gelten. Es muss auch klar sein, dass Konversionsversuche nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden können. Und es muss geprüft werden, inwiefern Heilpraktiker*innen, Beratende in der Familien- oder Jugendhilfe oder in als gemeinnützig anerkannten bzw. staatlich geförderten Beratungsstellen ebenfalls von den Ausnahmeregelungen ausgeschlossen werden können“, so Achelwilm weiter. „Über eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit oder anderer Steuerbegünstigungen für Vereine und Körperschaften, die die Durchführung von solchen Pseudobehandlungen unter ihrem Dach erlauben, muss weiter intensiv geredet werden.“ 

Die Fraktion DIE LINKE wird sich mit entsprechenden Änderungsvorschlägen in den laufenden Prozess einbringen.