Pressemitteilung: Zum Verbot von linksunten.indymedia – Vereinsrecht ist nicht zur Einschränkung von Pressefreiheit da

Gestern verhandelte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über das Verbot der linken Plattform „linksunten.indymedia“. Dieses Verbot hatte das Bundesinnenministerium 2017 unter fragwürdiger Nutzung des Vereinsrechts verfügt, Betroffene reichten Klage ein, die wiederum jetzt ohne inhaltliche Prüfung mit erneuter Bezugnahme auf das Vereinsrecht zurückgewiesen wurde. Das Verbot bleibt damit bestehen. Doris Achelwilm, medienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, bedauert den Ausgang des Verfahrens und kritisiert seine Voraussetzungen und Auswirkungen scharf.

„Unter der zweckformalistischen und unrichtigen Behauptung, dass Indymedia ein Verein sei, wurde die Plattform erstens verboten und das Verbot zweitens bestätigt. Zu einer inhaltlichen Verhandlung in der Sache konnte es so nicht kommen, stattdessen wurden einer linken Webseite gegenüber Fakten geschaffen und damit auch gleich die Möglichkeiten der Gegenwehr versperrt. Da es sich bei Indymedia um eine Medienplattform handelt, was aber an keiner Stelle gerichtlich angemessen berücksichtigt wurde, hätte der Bund hier gar nicht agieren dürfen, denn für Medieneinschränkungen dieser Art sind die Länder zuständig. Das Verfahren hätte einzelne Beiträge verhandeln müssen statt die ganze Seite generell. Auch das ist nicht passiert. Unterm Strich wurde damit ein bitteres Exempel statuiert, das nicht nur linke Strukturen mit Nachdruck schwächt, sondern die Presse- und Medienfreiheit als solche gleich mit. Nüchtern betrachtet ist das Verbot ein unverhältnismäßiger Verstoß gegen die Grundrechte und ein Vorstoß autoritärer, anti-linker Machtpolitik.“

Achelwilm abschließend: „Den Großteil an Informationen, die wir über die äußerste Rechte haben, verdanken wir antifaschistischen Kollektiven, die auf Plattformen wie Indymedia ihre Recherchen veröffentlichen. Solche Quellen trocken zu legen, ist gerade in dieser Zeit hochgradig kontraproduktiv und genau die falsche Stoßrichtung. Zu allem Überfluss senden derartige Umgangsformen mit Presse- und Medienfreiheit ein fatales internationales Signal: Autokratische Regierungen, die die Pressefreiheit systematisch einschränken, müssen von der Bundesregierung offenbar keinen Gegendruck befürchten. Unschöner, alarmierender Vorgang. Weitere bundespolitische Alleingänge in medienpolitischen Fragen dürfen auf keinen Fall passieren.“

Ein PDF der Pressemitteilung finden Sie hier