Pressemitteilung: Fraktion DIE LINKE fordert besseres Schutzgesetz für intergeschlechtliche Kinder – Achelwilm: „Geschlechtszuweisende OPs wirksam stoppen!“

Heute wurde im Kabinett der Gesetzentwurf zum „Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ beschlossen. Doris Achelwilm, queerpolitische Sprecherin der Linksfraktion, kommentiert: „Ein Schutz­gesetz für intergeschlechtliche Säuglinge und Kinder ist überfällig. Trotz aller Erkenntnisse über die Häufigkeit und Schwere der Folgen finden diese operativen Geschlechtszuweisungen zur normierenden Angleichung von Genitalien regelmäßig statt. Für einen hohen Anteil der Betroffenen haben die Eingriffe lebenslange traumatisierende Folgen. Es ist höchste Zeit, diese Praxis jetzt gesetzlich zu beenden.“

Seit 2015 gibt es eine Behandlungsleitlinie mit dem Ziel, nicht länger operativ auf ein scheinbar eindeutiges männliches oder weibliches Geschlecht hinzuwirken, sie ist aber für Ärzt*innen nicht verbindlich. Expert*innen gehen davon aus, dass pro Jahr bis zu 2.100 Kinder, die zehn Jahre oder jünger sind, von der normierenden OP-Praxis betroffen sind. Dabei ist eine Häufung der Diagnosen festzustellen, die unter ‚Varianten der Geschlechtsentwicklung‘ fallen, einem Sammelbegriff für Körperlichkeiten, bei denen die Geschlechtschromosomen, Genitalien oder Gonaden nicht allein männlich oder weiblich zuzuordnen sind. Statt „herkömmlicher“ Intersex-Diagnosen werden Operationen zunehmend unter kosmetisch-ästhetisch einzuordnenden Schlüsseln vorgenommen.

Achelwilm: „Umso wichtiger ist, dass das Schutzgesetz auch diese Umgehungstatbestände erfasst. Der Regierungsentwurf legitimiert aber solche Ausnahmeregelungen, obwohl sich Ausnahmen für ein wirksames Schutzgesetz auf existenzielle Gefährdungen oder irreversible Gesundheitsschäden beschränken sollten. Operationen, die sog. intergeschlechtliche Körpermerkmale verändern, indem Genitalien und Keimdrüsen (wie z.B. „innenliegende Hoden“) von Säuglingen und Kindern feminisiert bzw. maskulinisiert werden, müssen abgestellt werden. Ein geschlechtliches Erscheinungsbild, das nicht männlichen und weiblichen Normen entspricht, darf kein  hinreichender Grund für eine fremdbestimmte OP sein. Auch dass das Entscheidungsrecht der Eltern weiterhin über dem Selbst-bestimmungsrecht der Kinder liegen soll, ist nicht akzeptabel. Als Fraktion DIE LINKE haben wir auch in dieser Legislaturperiode einen Antrag zum ‚Stopp der geschlechtszuweisenden Operationen an Kindern‘ vorgelegt und werden die notwendigen Verbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren einbringen.“

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