Pressemitteilung zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes – Achelwilm: Arbeitnehmerähnliche und unständig Beschäftigte einbeziehen, Zwei-Klassen-Personalvertretung beenden

Das Bundesinnenministerium hat zur heutigen Kabinettsitzung einen Entwurf zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes vorgelegt, das u.a. die Mitbestimmung bei der Deutschen Welle, indirekt auch bei Deutschlandradio, RBB, NDR und MDR regelt. Dazu kommentiert Doris Achelwilm, medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE:

„Es ist neu und eine Verbesserung, dass der zweite Referentenentwurf auch Arbeitnehmerähnliche in die Mitbestimmung einbezieht, aber die angedachte Teil-Lösung ist zu kurz gesprungen, unlogisch und spaltend: Ausgeschlossen von Personalräten werden die an der Programmgestaltung Beteiligten, also die arbeitnehmerähnlichen Journalist*innen. Das sollte so nicht bleiben. Es ist überfällig, den Beschäftigtenbegriff gemäß heutiger Arbeitsrealitäten konsequent auszuweiten. Freiberuflichkeit, arbeitnehmerähnliche Beschäftigung oder auf Produktionsdauer befristete Anstellung sind auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbreitet: Über 18.000 arbeitnehmerähnliche Freie arbeiten in den öffentlich‐rechtlichen Sendeanstalten und verrichten häufig die gleichen Tätigkeiten wie die rund 25.000 festangestellten Kolleg*innen. Wenn ein so großer Teil der Beschäftigten arbeitsrechtlich nicht gleichgestellt ist, muss ihre Vertretung in und durch die Personalräte flächendeckend gegeben sein. Es bedeutet einen mitbestimmungspolitischen Rückschritt, wenn Personalräte in den Rundfunkanstalten nur den kleiner werdenden Teil der Mitarbeiter*innen vertreten, aber das Gros der schlechter Abgesicherten nicht. Und es bedeutet eine Spaltung gegen die journalistisch tätigen festen Freien, wenn sie explizit außen vor bleiben sollen.“

Achelwilm abschließend: „Bei der aktuellen Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes muss es darum gehen, den Anwendungsbereich auf alle Arbeitnehmerähnlichen auszuweiten. Die Personalräte müssen mit weitreichenden Mitbestimmungsrechten ausgestattet werden. Einige Länder haben ihre Personalvertretungsgesetze schon entsprechend nachgebessert, der Bund sollte sich das zum Vorbild nehmen.

 

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