Pressemitteilung: Morgen Anhörung im Bundestag zum Schutzgesetz für intergeschlechtliche Kinder - Fremdbestimmte OPs beenden, Rechtsansprüche Betroffener verbessern

Am 13. Januar findet im Rechtsausschuss des Bundestages die Sachverständigen-Anhörung zum Gesetzentwurf der Regierung „Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ statt: Es geht um das strafbewährte Verbot von kosmetischen und aufschiebbaren Genitaleingriffen an Neugeborenen und Kindern. Studien belegen, dass bundesweit rund 2.000 solcher Eingriffe und Behandlungen pro Jahr durchgeführt und bei den Krankenkassen abgerechnet werden. Eine ärztliche Behandlungsleitlinie von 2016, die darauf abzielt, möglichst viele der Eingriffe zumindest aufzuschieben, brachte hier nicht den gewünschten Erfolg. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sieht einen Stopp dieser normierenden OPs vor. In Malta und Portugal gibt es bereits gesetzliche Regelungen dafür. Die EU-Kommission hat im Februar 2019 die Mitgliedsstaaten aufgefordert, diesen Beispielen zu folgen. Im GroKo-Koalitionsvertrag von 2017 wurde festgehalten, die normierende OP-Praxis an intergeschlechtlichen Kindern in dieser Legislatur zu beenden.

Doris Achelwilm, queerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, kommentiert. „Es ist überfällig, dass das Schutzgesetz nun kommt und den persönlichkeitsverletzenden Grundrechtseingriffen an intergeschlechtlichen Kindern einen Riegel vorschiebt. Auch die Änderungen am Gesetzentwurf seit Vorlage der ersten Fassung sind zu begrüßen. So sind strittige Begriffe oder Definitionen über zulässige Eingriffe klarer gefasst worden, die Einwilligungsfähigkeit der Kinder soll zukünftig individuell und nicht mehr über eine starre Altersgrenze betrachtet werden. Wir begrüßen auch, dass langjährige Aufbewahrungsfristen für die Patient*innen-Akten eingeführt werden. Damit zurückliegende Eingriffe aufgebarbeitet werden können, sollten die Unterlagen für die Betroffenen zudem gut zugänglich sein. Dafür braucht es ein Zentral­register, das datenschutzkonform die wichtigsten Informationen aufnimmt. Auch für die geplante Gesetzesevaluation ist dieses Register unerlässlich. Darüber hinaus müssen Verjährungsfristen geprüft und angepasst werden:

Was nützt die beste Dokumentation, wenn die Verjährung bereits eingesetzt hat, bevor das betroffene Kind erwachsen geworden ist?“

Die Linksfraktion wird sich erneut für Nachbesserungen einsetzen und z.B. Regelungen für ein bundesweites Fallregister von der Bundesregierung einfordern. Auch fordert die Linksfraktion weiter die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen der über Jahrzehnte von Zwangs-OPs Betroffenen. Der entsprechende LINKEN-Antrag „Fremdbestimmte Operationen an trans- und intergeschlechtlichen Menschen – Aufarbeiten, Entschuldigen und Entschädigen“ befindet sich ebenfalls noch im parlamentarischen Verfahren.

Die öffentliche Anhörung kann am morgigen Mittwoch von 11 bis 13 Uhr im Livestream auf www.bundestag.de mitverfolgt, die Aufzeichnung dort auch später abgerufen werden. Die Linksfraktion hat mit Prof. Konstanze Plett aus Bremen eine der in diesem Themengebiet führenden Rechts­wissenschaftlerinnen als Sachverständige für die Anhörung benannt.

 

Ein PDF dieser Pressemitteilung können Sie hier herunterladen.