Pressemitteilung: Mindestbeteiligung von Frauen in Unternehmensvorständen ist zu kurz gesprungen

Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett das Zweite Führungspositionen-Gesetz verabschiedet. Dazu kommentiert Doris Achelwilm, Sprecherin für Gleichstellungspolitik der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

„Eine durchgreifende Frauenquote sieht anders aus, es bleibt bei der Mikro-Version: Künftig soll sanktionsbewehrt gelten, dass mindestens eine Vorstandsfrau in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen zu finden ist, sofern der Vorstand mindestens drei Personen umfasst. Das ist eine Spur besser als der vielfach komplett gegen Frauen mauernde Ist-Zustand, aber ein Wurf von sehr geringer Reichweite. Die Anzahl erreichter Unternehmen ist überschaubar. Diese Mindestbeteiligung ist keine Quote und lässt befürchten, dass es dann in der Umsetzung bei der Einzelvorständin bleibt, egal, wie groß der Vorstand ist. Dass die Praxis über diese Minimal-Lösung hinausweisen wird, lässt das bisherige Zielgröße-Null-Selbstverständnis vieler Unternehmen nicht unbedingt realistisch erscheinen. Immerhin 50 Prozent bis 2025 in Bundesbehörden, aber auch hier wird anvisiert, was längst Standard sein sollte.“

Laut Global Gender Gap Report 2020 des Weltwirtschaftsforums liegt Deutschland hinsichtlich gleicher Bezahlung für gleiche Arbeit international auf dem 68. Platz, bei der Machtverteilung in der Wirtschaft wird Rang 89 erreicht. Achelwilm: „Für ein echtes Vorankommen in Sachen Geschlechtergerechtigkeit müsste das FüPoG II weiter springen. Es bleibt außerdem zentrale Aufgabe, dass mit aller Kraft im unteren Einkommensbereich für höhere Löhne, Aufwertung und bessere Vereinbarkeiten gestritten und gearbeitet wird. Erst dann ändert sich in der Breite geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung Grundlegendes, um Equal Pay, also gleiche Bezahlung für gleiche und gleichwertige Arbeit, nicht erst in ferner Zukunft zu erreichen.“

 

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