Geschlecht(er) im Recht – Linksfraktion im Bundestag veranstaltet öffentliches Fachgespräch zur Dritten Option

Vor einem Jahr beurteilte das Bundesverfassungsgericht die Festlegung auf nur zwei Optionen im amtlichen Geschlechtseintrag als verfassungswidrig. Seither besteht regierungspolitischer Handlungsbedarf – bis Ende des Jahres 2018 muss ein Gesetz verabschiedet werden, das entweder gar keinen Geschlechtseintrag mehr vorsieht, oder es muss eine weitere Option geschaffen werden, die die Vielfalt unserer Gesellschaft abbildet. Der kürzlich veröffentlichte Gesetzesentwurf des Innenministeriums ist völlig unzureichend und bleibt weit hinter den Forderungen der Fachverbände und Communities zurück.

Am Montag, 24. September 2018, 15 Uhr, findet daher im Paul-Löbe-Haus ein Fachgespräch der Fraktion DIE LINKE im Bundestag zum Thema „Geschlecht(er) im Recht – Handlungsbedarfe zwischen Transsexuellengesetz, Non-Binarität und dritter Option“ statt. Mit dabei sind u.a. Prof. Dr. Konstanze Plett LL.M., Professorin mit Schwerpunkt „Geschlecht und Recht“; Lucie Veith vom Bundesverband Intersexuelle Menschen, Arn Sauer von der Bundesvereinigung Trans* e.V,, Prof. Dr. Petra Follmar-Otto (Institut für Menschenrechte) und fachlich involvierte Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE.

Doris Achelwilm, queerpolitische Sprecherin, kommentiert: „Ziel der Veranstaltung ist, die Expertise und Erfahrung der Aktivist*innen und Verbände in die Politik zu tragen, den Handlungsbedarf klar zu benennen und Lösungen zu finden. Wir wollen den Druck auf das Innenministerium und die Regierungskoalition erhöhen. Noch ist das Fenster offen, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das die Selbstbestimmung aller über ihre Geschlechtsidentität garantiert.“

Die Veranstaltung ist bereits ausgebucht. Für Interessent*innen, die nicht teilnehmen können, stellen wir eine Videodokumentation des Fachgesprächs zur Verfügung. Näheres zur Veranstaltung finden Sie hier: https://www.linksfraktion.de/termine/detail/geschlechter-im-recht-handlungsbedarfe-zwischen-transsexuellengesetz-non-binaritaet-und-dritter/