Pressemitteilung: Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu Entgelttransparenz für Journalistin Birte Meier – Achelwilm: Glückwunsch zu diesem Erfolg! ZDF muss bei Equal Pay vorbildlich sein, Entgelttransparenzgesetz muss geschärft werden

In der Klage der ZDF-Redakteurin Birte Meier hat das Bundesarbeitsgericht heute entschieden, dass auch arbeitnehmerähnliche Mitarbeiter*innen Anspruch auf Auskunft nach dem Entgelttransparenzgesetz haben. Dazu kommentiert Doris Achelwilm, Sprecherin für Gleichstellungs- und Medienpolitik der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag:

„Das heutige Gerichtsurteil im Sinne der Klägerin ist wegweisend für die Rechte von Journalist*innen, die überwiegend als feste Freie tätig sind. Gleichzeitig offenbart der Fall die Unzulänglichkeit des Entgelttransparenzgesetzes wie auch fragwürdige Praktiken in der betreffenden ZDF-Redaktion. Nachdem das ZDF der klagenden Journalistin keine gleiche Bezahlung wie männlichen Kollegen gewähren wollte, soll sie nun nach 13 Jahren Tätigkeit in Berlin nach Mainz versetzt werden. Diese Retourkutsche ist nicht hinnehmbar. Anders als Birte Meier hat das ZDF übrigens keine Sanktionen zu befürchten, denn das Entgelttransparenzgesetz sieht bei Verstoß keine vor: eine der vielen Leerstellen, die im Entgelttransparenzgesetz dringend geschlossen gehören. Wenn dieses Gesetz gegen eine gut 20prozentige Einkommenslücke zwischen den Geschlechtern und all die haarsträubenden Einzelfälle von Lohndiskriminierung vorankommen will, muss es deutlich geschärft werden. Es braucht u.a. Sanktionen bei Verstößen und ein Verbandsklagerecht, damit Klagewillige nicht nur Risiken, sondern zugesicherte Unterstützung haben.“

Achelwilm weiter: „Auch bei den Öffentlich-Rechtlichen besteht Nachholbedarf. Das Dreiklassensystem aus festangestellten, arbeitnehmerähnlichen und gänzlich ‚freien‘ Mitarbeiter*innen bedeutet unterschiedliche Rechte und muss im Sinne der Beschäftigten reformiert werden. Freie Mitarbeiter*innen sollten in alle Personalvertretungen gewählt werden dürfen. Dass nun immerhin gerichtlich festgestellt wurde, dass auch Arbeitnehmerähnlichen die Auskunftsansprüche nach Entgelttranssparenzgesetz geltend machen können, weist in die richtige Richtung. Herzlichen Glückwunsch und Solidarität an Birte Meier und Dank an die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die die Klage begleitet hat.“

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