Doris Achelwilm, DIE LINKE: Schutz sexueller Identität braucht Verfassungsrang

Bundestagsrede: Schutz sexueller Identität braucht Verfassungsrang

In ihrer Rede zum gemeinsamen Gesetzentwurf von Linksfraktion, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, zur Ergänzung des Grundgesetzes in Artikel 3 Absatz 3 um den Begriff der sexuellen Identität wies Doris Achelwilm darauf hin, dass der Gleichheitssatz seit 70 Jahren Merkmale benennt, aufgrund derer keine Bevorteilung keine Benachteiligung geschehen soll. Dies war eine „Konsequenz aus der Nazi-Zeit, als Minderheiten aufgrund dieser Merkmale systematisch verfolgt wurden.“

Weder 1949 bei der Einführung des Grundgesetzes, noch bei seiner Überarbeitung 1994 in Folge der Wiedervereinigung ist dabei die von den Nationalsozialisten rabiat verschärfte Verfolgung Homosexueller mittels §175 des Strafgesetzbuches berücksichtigt worden. "Jahrzehnte beschämender Kriminalisierung wären vermeidbar gewesen, wenn vor 70 Jahren die Chance ergriffen worden wäre, das Grundgesetz um zwei bis drei Schlüsselworte zu erweitern."

Doris Achelwilm würdigte, dass emanzipatorische Kämpfe ungeachtet dessen gesellschaftliche Akzeptanz und eine Verbesserung der Rechtslage in den vergangenen 70 Jahren erwirkt haben. Aber das Erreichte ist, so Doris Achelwilm weiter, „brüchig, lückenhaft und unter Beschuss. Die Absicht von Rechts, den mühsam erkämpften Fortschritt umzukehren ist unverkennbar.“

Die Abwertung von sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten gründet gesellschaftlich tief. Die Abschaffung des sog. „Transsexuellengesetzes“ (TSG) bedeutet Hoffnung, kommt aber nicht von der Stelle, kritisierte Achelwilm die Regierungskoalition:

„Gegen alle, die in seinen Wirkungskreis fallen, gibt es besonders viel Gewalt und Hasskriminalität, die gegen queere Menschen allgemein extrem alarmierend ist. Das wollen wir ändern. Weil wir wissen, dass Mehrheiten unter Umständen bereit sind, Minderheitenrechte preiszugeben, sollten wir Gleichheitsgrundsätze so verbindlich wie möglich machen.“