Anfrage zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes: Zollkontrollen im Land Bremen stellen mehr Verstöße in der Arbeitswelt fest

Der Zoll kontrolliert die Einhaltung des Bundesmindestlohns, der derzeit 9,19 Euro/Stunde beträgt. Die Bremer Bundestagsabgeordnete Doris Achelwilm hat das Bundesfinanzministerium gefragt, wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) und benachbarte Strafvorschriften für Bremen und Bremerhaven statistisch erfasst wurden. Im abgefragten Berichtszeitraum 2018 eröffnete das Hauptzollamt Bremen demnach insgesamt 2.808 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten aufgrund von Mindestlohnverstößen, Schwarzarbeit (§263 StGB Leistungsbetrug), Scheinselbstständigkeit, Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§266a StGB) und ähnlicher Verstöße in der Arbeitswelt. Im Vorjahr waren es mit 2.788 eingeleiteten Verfahren noch leicht weniger (die Pressemitteilung vom 19. Februar 2018 finden Sie hier).

Achelwilm: „Verstöße gegen den Mindestlohn sind nicht zu tolerieren. Sie bedeuten für die Betroffenen Armutslöhne, von denen sie definitiv nicht leben können. Dennoch gibt es in Bremen und Bremerhaven offensichtlich ein ausgeprägtes Problem mit Beschäftigung zu rechtswidrigen und ausbeuterischen Bedingungen. Viele dieser Verstöße fallen in die Kategorie der Kontrolldelikte, es ist also entscheidend, wie viel Personal der Zoll für unangekündigte Kontrollen in Risikobranchen (z.B. Gaststättengewerbe) einsetzen kann: Im Land Bremen ist die Zahl der Betriebsprüfungen durch die Zollabteilung ‚Finanzkontrolle Schwarzarbeit‘ von 1.247 im Jahr 2014 um fast zwei Drittel auf 437 Betriebsprüfungen im Jahr 2017 zurückgegangen. 2017 wurden in jedem zehnten überprüften Betrieb Verfahren wegen Mindestlohnverstößen eingeleitet“ (die Kleine Anfrage der Linksfraktion zu „Mindestlohnkontrollen in den Bundesländern“ vom 14. Mai 2018 finden Sie hier).

Doris Achelwilm fordert: „Neben einem Mindestlohn von 12 Euro braucht es verbesserten Schutz der Arbeitnehmer*innen vor Ausbeutung und entsprechende Kontrollen der Arbeitgeber. Ebenso wichtig ist aufsuchende Beratung für besonders schutzbedürftige Gruppen, etwa Arbeitsmigrant*innen aus Südosteuropa“