Rundfunkbeitrag: Öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsgerecht weiterentwickeln, mediale Teilhabe sicherstellen – LINKE bringt Antrag und Positionspapier ein

Aktuell wird in den Landtagen über die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) empfohlene Erhöhung des Rundfunkbeitrags beraten („1. Medienänderungsstaatsvertrag“). Auch der Bundestag befasst sich mit Perspektiven des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR): So wurde gestern im Ausschuss für Kultur und Medien vor dem Hintergrund diverser Anträge aus der Opposition mit Expert*innen über die Aufgaben und Reform- sowie Finanzbedarfe des ÖRR diskutiert. Gleichzeitig kam gestern die Nachricht aus Sachsen-Anhalt, dass die Entscheidung der CDU, wie die AfD gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zu stimmen, gefallen ist. Damit würde die Erhöhung um 86 Cent von derzeit 17,50 auf 18,36 Euro nicht stattfinden – mit entsprechenden Folgen für die Sendeanstalten sowie die Aufgaben und Reformbedarfe des ÖRR.

Doris Achelwilm, medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE, kommentiert: „Gerade in Zeiten, die angesichts des Medienwandels durch einen verschärften Wettstreit um Reichweite, Sichtbarkeit und Meinungsmacht geprägt sind, braucht es einen starken Öffentlich-Rechtlichen, der erkennbar ist und Qualität garantiert: Journalistisch muss er auch angesichts wachsender Desinformations-Plattformen für sachliche Information und Einordnung stehen und plurale Perspektiven angemessen abbilden. Gleichzeitig ist es Aufgabe, ein breites, relevantes Angebot aus Bildung, Kultur und Unterhaltung zu bieten. All das auf Höhe veränderter Nutzungsgewohnheiten, technischer Innovationen und angesichts neuer Medienmonopole. Dieser Auftrag kostet Geld. Ohne eine auskömmliche Finanzierung der Sendeanstalten, die zeitgemäße Angebote für alle Bevölkerungsgruppen ermöglicht und absichert, wird der nötige Reform- und Entwicklungsprozess blockiert. Der Kürzungsdruck bei ausbleibender Beitragserhöhung lastet auf Programmvielfalt und der Vielzahl freier Mitarbeiter*innen, die in den vergangenen Jahren bereits materielle Zugeständnisse machen mussten. Auch die Regionalität der Programme wird durch ein Einfrieren der Beiträge gefährdet, kleine Häuser wie Radio Bremen und der Saarländische Rundfunk trifft es besonders. Das ist absolut kein erstrebenswertes Szenario. Aller Voraussicht nach wird das Bundesverfassungsgericht die Positionierung der CDU in Sachsen-Anhalt kassieren. Aber bis dahin kann der eingetretene Schaden groß sein. Aus populistischen Motiven eine Karte zu ziehen, die sich auf die Medienversorgung aller Bundesländer so gravierend auswirkt und Journalismus bundesweit schwächt, ist hochriskant.“

Die Linksfraktion in Sachsen-Anhalt hat sich nach eingehenden Abwägungen in Verantwortung für das demokratische Gemeinwesen zur Zustimmung des Rundfunkstaatsvertrags entschlossen.

Der Antrag der Linksfraktion im Bundestag zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schlägt angesichts der Anforderungen in einem digitalisierten Medienumfeld verschiedene Reformschritte vor: Es braucht mehr gesellschaftliche Beteiligung, Vielfalt in Programm und Personalstruktur, vorbildliche Arbeitsbedingungen, transparente und angemessene Vergütungen auf allen Ebenen. Die Sportrechte gilt es zu demokratisieren, die Mediatheken im Sinne der Nutzer*innen zu stärken. Für eine sozial gerechte Finanzierung des Rundfunksystems hat die Fraktion DIE LINKE ein Konzept erarbeitet, wodurch die sozialpolitischen Befreiungen vom Rundfunkbeitrag ohne individuelle Antragstellung durch steuerfinanzierte Mittel auszugleichen sind. Achelwilm: „Im Ergebnis könnten die Beiträge eingefroren oder sogar leicht gesenkt werden. Soziale Härten sowie die Mahnverfahren durch den Beitragsservice würden notwendig reduziert. Die Staatsferne bliebe gewahrt.“

Dass die Kostenkompensation nach sozialen Kriterien durch den Staat als solche keine ungebührliche staatliche Einflussnahme bedeutet, hat auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem juristischen Vermerk festgehalten. Neben der steuerfinanzierten Kompensation für Beitragsbefreiungen will DIE LINKE im Bundestag die Ermäßigungen für beeinträchtigte Menschen mit z.B. Seh- und Hörschädigung in Voll-Befreiungen umwandeln.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte haben alle medienpolitische Sprecher*innen der Linksfraktionen im Bundestag und in den Landtagen ihre Perspektive auf Reformbedarfe des ÖRR in einem gemeinsamen Positionspapier formuliert. Es findet sich hier.

 

Ein PDF der Pressemitteilung können Sie hier herunterladen.