Schriftliche Fragen zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen LSBTIQ* (Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie weitere queere Personen)

Welche Maßnahmen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt gegen LSBTIQ* (Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie weitere queere Personen) werden von der Bundesregierung zum Zweck der Umsetzung der am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getretenen Istanbul-Konvention getroffen, die die Staaten ausdrücklich dazu verpflichtet, die besonderen Bedürfnisse „schutzbedürftiger Personen“ (Art. 12) zu berücksichtigen, worunter auch „Homosexuelle, Bisexuelle und Transsexuelle“ fallen?

Welche statistischen Daten zu Gewalt gegen LSBTIQ* (Lesben, Schwule, Bisexuelle, transund intergeschlechtliche sowie weitere queere Personen) stehen der Bundesregierung zur Verfügung, um Fälle von geschlechtsspezifischer Gewalt, die besonders LSBTIQ* betreffen, zu sammeln und zu analysieren, und so der in der Istanbul-Konvention formulierten Verpflichtung gemäß Art. 11 nachzukommen, „in regelmäßigen Abständen einschlägige genau aufgeschlüsselte statistische Daten über Fälle von allen in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Form von Gewalt zu sammeln“?

Die Schriftlichen Fragen und die Antwort der Bundesregierung (Arbeitsnummern 1/310 - 1/311) können Sie hier herunterladen.