Antrag "Trans-Gesundheitsversorgung in die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen aufnehmen"

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die medizinischen Bedarfe von trans* Personen 2018 entpathologisiert. Die neuen Diagnosekriterien werden 2022 in Deutschland eingeführt. Damit kann das bisherige Prüfverfahren der Krankenkassen beendet werden. Es hatte in erheblichem Maß zur gesundheitlichen und sozialen Belastung wie auch Unterversorgung von trans* Personen beigetragen. Gesundheit ist universelles Menschenrecht.

Den Antrag können Sie von der Website des Bundestags herunterladen. (Drucksache 19/28779)